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Diese Informationen sind nur für angemeldete Nutzer und für ihr Gründungsteam gedacht. Weitergabe und Publikation ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des VEBS gestattet.

Das Handbuch des VEBS zum Gründen einer evangelischen Bekenntnisschule


Vorgehen bei der Gründung einer evangelische Bekenntnisschule in freier Trägerschaft

  1. Beten und das Anliegen in nahestehenden Gemeinden bekanntmachen  
  2. Bedarf feststellen (man braucht jedes Jahr mindestens 10 neue Kinder)  
  3. Als Team mit verschiedenen Gaben zusammenfinden  
  4. Geistliche Identität finden 
  5. Videos zu gesetzlichen Grundlagen und Satzung/Vereinsgründung anschauen  
  6. Beim VEBS für das nächste Gründungs-Seminar (oder Webinar) anmelden.  
  7. Bestehende Bekenntnisschulen besuchen & kennenlernen (Übersicht hier)  
  8. Trägerverein gründen (Beispielsatzungen hier) und parallel zur Gründung bei Finanzamt grünes Licht für die Gemeinnützigkeit holen (Muster für die Briefe ebenfalls dort)  
  9. Pädagogisches Konzept formulieren (Vorlagen gibt es vom VEBS)  
  10. Finanzierung klären  
  11. (Anfängliche) Räumlichkeiten finden  
  12. Räumlichkeiten genehmigen lassen (kann viele Monate dauern!)  
  13. Genehmigungsantrag bei der Schulbehörde einreichen (Checkliste bei der Schulbehörde besorgen)! 
  14. Mitarbeiter suchen (VEBS hilft) und einstellen  
  15. Aufnahmegespräche mit Eltern führen  
  16. Schuleröffnungs-Gottesdienst planen!  

1) Zu allererst und immer: Beten!

Wenn du eine christliche Schule gründest, dann bedeutet das, dass es nicht „deine“ Schule wird, sondern dass es eine „Jesus-Schule“ wird, dass diese Schule Gott gehören wird. Und dann ist es selbstverständlich, dass wir mit Gott über diesen seinen Plan intensiv im Gespräch (also im Gebet) sind.  
Sicherlich hast du schon über diese Aufgabe und Berufung gebetet. Jetzt ist es aber an der Zeit, dass du andere einlädst, auch dafür zu beten.  
Dies ist zugleich eine gute Möglichkeit, die Berufung zur Gründung genau der Zielgruppe bekannt zu machen, aus der du später deine Mitarbeiter und auch die Eltern der Kinder erhalten wirst.  
Konkret heißt das: Die Menschen in deinem Bekannten- und Freundeskreis ebenso ansprechen wie Gemeindeleitungen! Und sie alle bitten, dieses Gebetsanliegen aufzunehmen und innerhalb ihrer Gemeinden zu verbreiten. Idealerweise erhältst du die Möglichkeit, dein Anliegen in Gemeinden vor oder nach einem Gottesdienst bekanntzumachen.  
Beten kann übrigens jeder – auch Großeltern, die weit entfernt von ihren Enkelkindern wohnen, auch alte und kranke Menschen, die nicht zu deinen Informationsveranstaltungen bzw. später zu deinen Vorbereitungs- und Vereinssitzungen kommen können, auch Menschen, die nichts spenden können – ein jeder stärkt im Gebet die Idee der Schulgründung! 


2) Den mittelfristigen Bedarf an Schülern feststellen!

Eine christliche Schule zu gründen ist ein Gebetsanliegen – aber es bedeutet auch, ein kleines Unternehmen zu gründen!
Du wirst bald Verantwortung für Mitarbeiter, für Eltern, für Kinder und für Gebäude tragen. Das kostet erschreckend viel. Dafür brauchst du Einnahmen, um Gehälter, Gebäude, Materialien und manches mehr bezahlen zu können! Das alles geht nur, wenn du Jahr für Jahr eine ausreichende Zahl von Kindern haben wirst, so dass du nach einer Wüstenzeit von drei Jahren*) mit den öffentlichen Zuschüssen und mit den üblichen Elternbeiträgen deine Ausgaben decken kannst (Achtung: In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind keine offiziellen Elternbeiträge erlaubt – nur Spenden an einen getrennten Förderverein).
Die Zahl der für eine Schulklasse und deren Finanzierung notwendigen Kinder ist von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. Aber allgemein gilt: Für eine Schule brauchst du pro Schuljahr mindestens zwölf neue Kinder, die als Sechsjährige in deiner Schule aufgenommen werden, sonst hast du nicht ausreichend Einnahmen. Nur zwölf Kinder pro Jahr setzt bereits voraus, dass du jahrgangsgemischte/jahrgangsübergreifende Klassen hast (pädagogisch wertvoll). Wenn du dagegen jahrgangshomogene Klassen anstrebst, brauchst du Jahr für Jahr sogar 24 neue Kinder.
Wenn diese Zahlen nicht erreichbar sein sollten, musst du dein Schulprojekt leider begraben.


3) Als Team mit verschiedenen Gaben zusammenfinden

Schulgründung ist eine Team-Aufgabe – allein ist es nicht zu schaffen. Folgende Gaben brauchst du in deinem Schulgründungsteam: 

  • Gebet 
  • Erfahrung als Lehrer/in (bei allem „Technischen“ immer das Wohl der Kinder im Auge behalten!) 
  • Kalkulierer (Erfahrung mit Finanzen) 
  • Formulierer (Erfahrung mit Texten) 
  • Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit. 
  • Geschwister mit diesen Gaben braucht ihr dauerhaft im Kernteam. 

Vor allem in der Anfangszeit braucht ihr auch zwei weitere Gaben, aber diese können auch von außerhalb kommen und werden dann später nicht mehr so intensiv benötigt: 

  • Einen Fachmann für Baufragen (idealerweise Architekt oder Bauingenieur) 
  • und einen Juristen, der sich mit Gesetzen & Behörden gut auskennt (idealerweise Verwaltungsjurist). 

4) Geistliche Identität finden 

Idealerweise kommt dieses Team aus mehreren Gemeinden, die sich kennen und achten und eine gemeinsame geistliche Basis formulieren. Die meisten unserer Schulträger teilen die „Gemeinsame Basis des Glaubens der Evangelischen Allianz“ (Fassung von 2018) - dies ist auch Grundlage für für die Mitgliedschaft im VEBS.
Ganz wichtig ist, dass ihr euch jetzt schon über grundlegende geistliche Fragen austauscht und Einheit findet: Welche Bibelübersetzung soll an der Schule gelesen werden, welche Gemeinde-Herkunft ist für künftige Mitarbeiter gewünscht oder gar nicht akzeptabel? Kleidervorschriften, Leitungsrollen für Frauen, Nutzung von digitalen Medien, Fragen der Sexualethik…? 


5) VEBS-Videos zu gesetzlichen Grundlagen und zur Satzung/Vereinsgründung anschauen

So früh wie möglich solltest du dir die Videos des VEBS zu den (wunderbaren) gesetzlichen Grundlagen für Bekenntnisschulen und zur Satzung anschauen, denn du solltest bei der Vereinsgründung weder Fehler machen noch Zeit vergeuden. 
Du findest die Videos hier


6) Beim VEBS für das Gründungsseminar anmelden! 

Die Schulgründung ist ein komplexer und in vielen Bereichen leider sehr bürokratischer Vorgang. Dazu musst du die Rechtslage kennen lernen – und du wirst merken: es ist eine tolle Rechtslage, du wirst sie sogar lieben lernen! Aber trotzdem und leider gibt es dennoch für Bürokraten, die dem Projekt gegenüber negativ eingestellt sind, reichlich Möglichkeiten, dich warten oder gegen Wände laufen zu lassen. 
Um das zu vermeiden, musst du viele Verfahrensschritte in der richtigen Reihenfolge und bürokratisch korrekt gehen - und dazu wissen, was alles zu beachten ist. 
Das alles lernst du in einem Crash-Kurs für Gründer, den wir regelmäßig als Seminar oder Webinar anbieten. Die Anmeldung kannst du schnell und komplikationslos auf unserer Webseite (www.VEBS.de/Seminare) tätigen (gib‘ links bei „Kategorie“ nichts und bei „Zielgruppe“ „Gründungsinitiative“ ein), die Teilnahme ist kostenlos!  
Wenn du von uns weiter individuelle Beratung und Unterstützung für dich wünschst, setzen wir voraus, dass du alle Informationen aus unserem Crash-Kurs bereits kennst und wir sie voraussetzen können. 


7) Existierende Schulen besuchen! 

Freie evangelische Bekenntnisschulen gibt es in Deutschland seit mehr als 50 Jahren – auf der VEBS-Webseite findest du hier eine Übersicht, sortiert nach Postleitzahlen. 
Kontaktiere die Geschwister dort mit dem Hinweis auf den VEBS und bitte um einen Besuchstermin, sowohl mit der Schulleitung als auch mit dem Trägervorstand/Geschäftsführer. Frage alles, was du wissen willst! 


8) Trägerverein gründen!

Du kannst deine Schule nur gründen, wenn es eine juristische Person als Träger/Trägerverein gibt – also gründest du mit deinem Team einen Trägerverein!  
Der eingetragene Verein mit dem Status der Gemeinnützigkeit ist der ideale Träger deiner Schule! Es gibt auch andere Organisationsformen, die haben aber alle zwei Nachteile: erstens geht der Gesetzgeber bei GmbHs, UGs, Stiftungen, Genossenschaften etc. davon aus, dass du als Vorstand fachkundiger Jurist oder ausgebildeter Kaufmann bist – und du haftest dort voll! Zweitens sind alle anderen Rechtsformen bilanzpflichtig, d.h. dass du jedes Jahr allein 4.000 € bis 5000 € für Buchhaltung und Bilanzerstellung ausgeben musst, selbst wenn noch gar nix passiert.  
Dagegen hat der eingetragene Verein diese beiden Nachteile nicht: Du wirst als Laie angesehen und haftest nicht (außer bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz) und es gibt nur geringe Anforderungen an die Buchhaltung und schon gar keine Verpflichtung, jährlich eine Bilanz zu erstellen!  
Bei der Vereinssatzung hast du in Deutschland eine enorme Freiheit, diese nach euren Wünschen frei zu gestalten – die meisten Regeln, die du von anderen Vereinen kennst, sind gar nicht gesetzlich vorgeschrieben.  
Es ist beispielsweise nicht notwendig, eine Satzung zu beschließen, die die Wahl des Vorstands vorsieht – ganz anders, ganz umgekehrt: du kannst sogar eine Vereinssatzung beschließen, die die Einsetzung des Vorstands durch einen anderen Verein, z.B. eine Kirchengemeinde, vorsieht. Auch jährliche Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen sind nicht nötig. 
Wir bieten dir vom VEBS eine Beispielsatzung an, die zum Beispiel überflüssige Sitzungen vermeidet: der Vorstand wird auf unbestimmte Zeit gewählt und die Amtszeit endet erst dann, wenn ein neuer Vorstand mit Mehrheit gewählt wurde (ähnlich wie im Deutschen Bundestag bei der Wahl des Bundeskanzlers). Außerdem bieten wir neben einer „normalen“/üblichen Satzung auch eine Fassung an, in der der Vereinsvorstand von einer (Kirchen-)Gemeinde eingesetzt wird. 
Unsere Empfehlung ist: Nimm die Beispielsatzung, wähle bei der Bestimmung des Vorstands eine der beiden varianten und verändere sonst so wenig wie möglich (und auf keinen Fall die gelb markierten Stellen). Diese Satzung dann mit mindestens drei Mitgründern beschließen und den Vorstand wählen. 
Falls ihr weniger als sieben Gründer wart: Findet dann noch weitere, so dass insgesamt sieben Unterschriften unter der Satzung und dem Protokoll der Gründungssitzung (auch dafür gibt es eine Vorlage auf unserer Webseite) stehen.  
Dann aber halt! Auf keinen Fall gleich zum Notar und ab an das Amtsgericht, sondern zunächst die beschlossene Satzung an das Finanzamt schicken und um Prüfung und Bestätigung der Erfüllung der Voraussetzung der Gemeinnützigkeit bitten. Das entsprechende Schreiben findest du hier. Es dauert dann vermutlich einige Wochen, bis das Finanzamt sich meldet, idealerweise direkt mit der Bestätigung. Das muss unbedingt ein förmlicher Bescheid nach § 60 Abgabenordnung (AO) sein! 
Je nach Finanzamt könntet ihr noch Änderungen auferlegt bekommen.  Dank der klugen Formulierung am Schluss unserer Beispielsatzung könnt ihr diese Änderungswünsche ohne die umständliche Einberufung einer Mitgliederversammlung ganz schnell als Vorstand ändern und an die Finanzamtswünsche anpassen.
Dann muss die geänderte Satzung mit dem Protokoll der entsprechenden Vorstandssitzung noch einmal an das Finanzamt geschickt werden. (Wenn ihr das Gefühl habt, dass die Änderungswünsche vom Finanzamt oder später vom Amtsgericht merkwürdig sind oder ihr sie nicht nachvollziehen könnt: schickt einen Scan der entsprechenden Schreiben plus eurer eingereichten Satzung an die Mail-Adresse Generalsekretaer@VEBS.de - wir melden uns dann!) 
Sobald das Finanzamt mit dem Bescheid nach § 60a AO grünes Licht gegeben hat, könnt ihr nun zum Notar gehen und von ihm mit den notwendigen Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstände die Eintragung im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht beantragen lassen.  
Dann dauert es wieder einige Wochen, bis ihr die Eintragungsbestätigung vom Vereinsregister des Amtsgerichts erhaltet. Diese sofort in Kopie an das Finanzamt schicken! Das entsprechende Schreiben findest du hier
Jetzt könnt ihr richtig als Verein operieren:

  • Konto eröffnen (mit dem Gründerpaket der Freikirchenbank geht das sehr einfach, die Geschwister dort erledigen auch leidigen Behördenkram und geben gleich eine Kreditkarte dazu),  
  • Mitglied im VEBS werden (ihr braucht keinen Mitgliedsbeitrag zahlen, bis ihr die ersten laufenden öffentlichen Zuschüsse erhaltet), 
  • Antrag auf finanziellen Zuschuss (3.000 €) bei den Wertestartern stellen, 
  • Offizielle Anfragen und Anträge bei Behörden stellen. 

9) Das pädagogische Konzept erstellen! 

Während ihr auf die Antworten des Finanzamts und des Vereinsregisters wartet, solltet ihr unbedingt mit dem Verfassen eures pädagogischen Konzeptes beginnen. Bei euren Schulbesuchen habt ihr ja schon verschiedene Konzepte kennen gelernt und sowohl die Übereinstimmungen als auch die individuellen Unterschiede erkannt.  
Mit euren Fragen und den erhaltenen Antworten habt ihr ein tieferes Verständnis der verschiedenen Themenbereiche bekommen und könnt jetzt mit eurem Konzept starten! 
Ihr dürft von vorhandenen Konzepten (Beispiel 1 und Beispiel 2) hemmungslos gute Passagen kopieren – achtet aber darauf, dass die Bekenntnisgrundlagen und die biblischen Bezüge in eurer Pädagogik immer klar und deutlich bleiben!  
Eine evangelische Bekenntnisschule ist nur genehmigungsfähig, wenn ihr Konzept und später ihr gesamter Unterricht und Schulalltag erkennbar vom evangelischen Bekenntnis geprägt ist! (Grundgesetz, Artikel 7 Absatz 5 und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 1992, Kurzfassung mit Erläuterungen hier) muss noch hochgeladen werden.


10) Die Finanzierung klären!

Du gründest nicht nur ein geistliches Bildungswerk, du startest auch ein kleines Unternehmen! Und jeder Unternehmer muss einen Finanzierungsplan (neudeutsch: Business Plan) vorlegen. Den wollen nicht nur die Banken sehen, sondern auch die Genehmigungsbehörde. Du bekommst nur die Genehmigung zum Start, wenn die Schulaufsichtsbehörde deines Bundeslandes die Gewissheit erlangt, dass du die ersten drei Jahre ohne oder mit reduzierten Zuschüssen überleben kannst (das ist je nach Bundesland unterschiedlich *)) und dann ab dem vierten Jahr mit den Zuschüssen, die dein Bundesland dir gewähren will – und das ist leider nicht die ganze Summe, die du monatlich brauchst.  
Wie dein Finanzierungsplan konkret aussehen sollte, das klärst du am besten beim Besuch der Schulen aus deinem Bundesland mit deren Geschäftsführer oder Schatzmeister, denn das unterscheidet sich zwischen allen 16 Bundesländern sehr beträchtlich.  
Als Bank für alle notwendigen Kredite, auch für die ersten drei schwierigen Jahre, empfehlen wir dir die Freikirchenbank, ehemals „SKB Bad Homburg“. Dies ist eine kleine, evangelische und unbürokratische Bank, der die Förderung von evangelischen Kitas und Schulen sehr am Herzen liegt und wo du es mit Glaubensgeschwistern zu tun hast!  
Den Kontakt zur Kundenberatung erhältst du über diesen Link, vergiss nicht, dich auf den VEBS zu berufen!  
Hauptposten Personalkosten: Du wirst vermutlich 80-90 % deiner Kosten für deine Mitarbeiter einplanen müssen. Denn deine Schule ist nur dann genehmigungsfähig, wenn du deinen Lehrern mindestens 80 % des Tarifgehaltes (TV-L) in deinem Bundesland für die jeweilige Schulstufe zahlst. Missionare, die für dich umsonst oder fast umsonst arbeiten, sind definitiv nicht erlaubt!  
Du musst die Arbeitsverträge vorlegen, in denen neben dem Gehalt übliche Kündigungsfristen und eine Urlaubsregelung eindeutig vereinbart sind. 
Mögliche Gedankenspiele, dass die Lehrer ja einen Teil ihres Gehaltes zurückspenden könnten, scheitern in der Regel daran, dass das Bruttogehalt, dass du aufwenden und auszahlen musst, durch Steuern und Sozialabgaben so reduziert wird, dass netto für eine Rückzahlung nur wenig übrigbleibt.  
Also wie finanzierst du die ersten Jahre? Leider müssen die Gründungseltern einen ganz erheblichen Beitrag an den (Personal–)Kosten tragen. Sei es durch Schulbeiträge/Spenden oder durch zinslose Darlehen, die sie dem Schulträger gewähren und die später einmal, vielleicht nach zehn Jahren, zurückgezahlt werden.   
Wichtig: Spendenquittungen darfst du ab dem Schulstart nicht an Eltern deiner Schulkinder ausstellen, nur Schulgeldbescheinigungen. Schulgeld darf mit 30% des gezahlten Schulgeldes als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden, aber nur bis 5.000 Euro pro Jahr und Kind. 
Begründung: „Spenden“ dürfen nur ohne Gegenleistung gegeben werden - der Schulbesuch der eigenen Kinder ist aber eine Gegenleistung.  
Allerdings dürfen Großeltern, Patentanten und Patenonkel und auch andere nette Menschen, und auch Firmen, die einem Elternteil gehören (juristische Person), und natürlich auch Gemeinden, jederzeit Geld spenden (und eine  Spendenquittung über die volle Summe erhalten)!  
Glücklich also, wenn eine Kirchengemeinde die Verantwortung spürt und es übernimmt, eine Schulgründung für die Kinder ihrer Familien finanziell zu unterstützen!  


11) Anfängliche Räumlichkeiten finden! 

Räume zu finden, in denen deine Schule starten kann, wird vermutlich die schwierigste und größte Herausforderung bei deiner Gründung sein.  
Dafür gibt es drei Gründe:  

  1. Es ist schwierig Grundstücke zu finden (sei es mit bestehenden Gebäuden oder für einen Neubau), die groß genug sind, ein Schulgebäude in seiner final notwendigen Größe plus einen Schulhof plus die dafür erforderlichen Parkplätze aufzunehmen.  
  2. Dieses Grundstück muss dann auch noch in einem Gebiet liegen, in dem laut Bebauungsplan eine Schule erlaubt ist – das ist nur auf wenigen Flächen in einer Stadt der Fall. 
  3. Das Gebäude muss als „Schule“ genehmigungsfähig sein. Für eine allgemeinbildende Schule gibt es spezielle Anforderungen, die eine eigenständige Nutzungs-Genehmigung erforderlich machen – selbst wenn das Gebäude beispielsweise gerade erst für Gemeindezwecke baurechtlich genehmigt wurde.  

Für diese Änderungsgenehmigung müssen nach Baurecht genau die gleichen Anforderungen erfüllt sein wie für einen Neubau – d.h., dass alle aktuell gültigen Bestimmungen erfüllt werden müssen – sei es notwendige Fotovoltaik, die aktuellen Anforderungen an den Brandschutz (Fluchtwege!), an die elektrische Anlage und an die Heizung.  
Dieser Genehmigungsprozess dauert in der Regel erschreckend lange und kann enorm kostspielige bauliche Veränderungen erfordern, um die Anforderungen zu erfüllen.   
Lass‘ es uns ganz deutlich sagen: Falls deine Schulgründung scheitern sollte, wird es nicht an Lehrern oder Finanzen scheitern, sondern an der Gebäudefrage. Deshalb ist es wichtig, dass ihr einen absoluten Bau-Profi entweder in eurem Team habt oder vertrauensvoll in Anspruch nehmen könnt. Die fachliche Qualifikation dafür erfüllt ein Architekt oder Bauingenieur, wenn er oder sie eine so genannte „Vorlageberechtigung“ hat, also Anträge beim Bauamt einreichen darf. Auch (ehemalige) Bauamtsmitarbeiter sind hilfreich.  
Dagegen ist es völlig ausgeschlossen, dass jemand als Laie diese Dinge beim Bauamt verhandeln oder regeln kann… Hier müssen hochspezialisierte Fachleute kompliziertes Baurecht umsetzen, das nur Profis verstehen. 

12) Genehmigungsfähige Grundstücke / Gebäude finden! 

Viele Kitas und Schulen fangen im ersten Jahr in Räumen einer Kirchengemeinde an. Zwei Räume, die man dafür anfangs braucht, hat eigentlich jede Gemeinde frei oder kann sie mit geringen Einschränkungen für die Werktags-Vormittage freiräumen: Ein Raum als Gruppenraum/Klassenraum, der andere als Leiter- und Mitarbeiterzimmer. Sobald es eine zweite Klasse gibt, ist natürlich mindestens ein weiterer Raum notwendig. Falls es keine Gemeinde gibt, die dazu bereit ist, kann man natürlich auch andere Räumlichkeiten suchen…  
Aber Achtung, eine große Herausforderung: Es ist immer eine baurechtliche Genehmigung für die neue Nutzung „Schule“ notwendig! Auch Gemeinderäume, und seien sie noch so gut nutzbar, dürfen nur genutzt werden, wenn sie vom Bauamt und von der Schulgenehmigungsbehöde offiziell als „Schulräume“ genehmigt wurden!  

Was ist bei der Wahl der anfänglichen Schulräume zu beachten?  
Auch wenn du noch so klein mit wenigen Kindern beginnst, du willst und musst wachsen! Jedes Jahr werden neue Kinder dazukommen und nach vier Jahren musst du eine größere Zahl von Räumen nutzen können. So viele Räume bzw. ein so großes Gebäude kannst du dir am Anfang aber überhaupt nicht leisten…  
Glücklich ist also derjenige, der ein Gebäude und einen Vermieter hat, bei dem die Raumnutzung jedes Jahr flexibel wachsen kann! 
Aus der Erfahrung anderer Schulen werdet ihr bei euren Schulbesuchen erfahren haben, dass diese Schulen vermutlich in den Anfangsjahren zwei- oder dreimal in immer größere Räumlichkeiten umgezogen sind. Das kostet Kraft und Nerven, ist in der Regel aber unvermeidlich.   
Deshalb verbieten sich auch höhere Investitionen in die ersten Räumlichkeiten – denn du wirst sie nach ein, zwei oder drei Jahren verlassen müssen.  

Sind Container eine kluge Alternative?  
Das kann sein. Aber zunächst grundsätzlich: Auch für Container brauchst du eine Baugenehmigung! Meist sind Container aber einfacher und schneller zu bekommen, wenn du welche kaufst oder mietest, die schon eine Typzulassung als Schulcontainer haben.  
Dennoch muss der Standort als Schule genehmigungsfähig sein und du musst formal den Bauantrag stellen – Container einfach aufstellen lassen, das wäre illegal.   
Container sind auch nicht ganz preiswert, aber im Bereich des finanziell grundsätzlich Möglichen. 
Der große Vorteil der Container: du kannst je nach Bedarf neue Container hinzukaufen oder mieten. Und du kannst sie später, wenn du sie nicht mehr brauchst, ganz sicher zu einem guten Preis verkaufen. 


13) Genehmigungsantrag bei der Schulbehörde einreichen (Checkliste bei der Schulbehörde besorgen)! 

Jetzt (oder parallel zur Gebäudesuche) beginnt der bürokratischste Teil deiner Schulgründung: Der Antrag mit fast unendlich vielen Anlagen und geforderten Details.
Was genau du brauchst, das klärst du rechtzeitig in einem Gespräch mit der zuständigen Genehmigungsbehörde deines Bundeslandes. Dort erfährst du auch die offiziellen Abgabetermine (oft im Herbst für das Folgejahr), aber vielleicht auch mit Augenzwinkern die inoffiziell möglichen späteren Termine.


14) Mitarbeiter suchen (VEBS hilft) und einstellen! 

Nun kannst du auch beginnen, öffentlich nach gläubigen Lehrern für deine Schule zu suchen. Dabei hilft dir die Mitarbeitergewinnung des VEBS (in der Gründungszeit kostenlos). Wir beraten dich auch, wie man Bewerbergespräche führt und bieten dir ein praxiserprobtes und anwaltlich geprüftes Arbeitsvertragsmuster an. 


15) Aufnahmegespräche mit Eltern führen!

Ein dreiviertel Jahr vor dem Schulbeginn solltet ihr mit der Werbung für Schüler beginnen, ein halbes Jahr vor dem Schulbeginn die Aufnahmegespräche mit Eltern und Kindern führen.  

Unsere Verfassung will, dass Bekenntnisschulen (jedenfalls die Grundschulen) für Kinder aus christlichen Elternhäusern da sind. Die Eltern müssen unser evangelisches Bekenntnis aktiv unterstützen und für ihr Kind wollen (Grundgesetz, Artikel 7 (4 + 5). 
Einige wenige Kinder darfst du auch aus Familien aufnehmen, die unser Bekenntnis nicht aktiv teilen, aber kennenlernen wollen. Dabei solltet ihr ganz klar sagen: Das Kind wird in dieser Schule Jesus kennenlernen und in die Familie bringen und wir erwarten, dass die Eltern an einem Alphakurs teilnehmen und die geistliche Haltung der Schule unterstützen. 


16) Schuleröffnungs-Gottesdienst planen!

Dabei alle Gemeinden und ihre Leiter einladen, die euch unterstützt haben und ebenso alle Bürgermeister und Behördenmitarbeiter, mit denen ihr zu tun hattet! Und gerne den VEBS 😉 


PS: Interessenskonflikte sind normal – aber man kann viele von vorneherein vermeiden 

Mit der  

  • Kirchengemeinde(n) 
  • Kommune  
  • Vermieter/Eigentümer 
  • Pädagogen 
  • Eltern 
  • Nachbarn 
  • Finanzierer 
  • … 

Deshalb: Von Anfang an klare Grenzen ziehen: 

  • Vorstand/Geschäftsführung verantwortet zwar die Pädagogische Konzeption, hält sich aber später aus konkreten Fragen der Pädagogik heraus 
  • Eltern oder Mitarbeiter sollen nicht als Vermieter 
  • Vermieter/Eigentümer nicht im Vorstand/Team  
  • Pädagogen nicht im Trägervorstand, am besten gar nicht Mitglied im Verein (weil der ihr Arbeitgeber ist)  
  • Trägerverein unabhängig von Kirchengemeinde(n) 
  • alles das gilt auch für Ehepartner! 


*) Die Regeln für die ersten drei Jahre sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich… 

  • In 14 Bundesländern gibt es in den ersten drei Jahren keinen staatlichen Zuschuss.  
  • In Sachsen gibt es für die ersten drei Jahre ab Betriebstart 40 Prozent des Schülerausgabensatzes – aber das wird erst nach Ablauf der Wartefrist (3 Jahre), in drei gleichgroße Beträge aufgeteilt, in den Jahren vier, fünf und sechs ausgezahlt. (Für die Übergangszeit kann man einen Kredit bekommen.) 
  • In Nordrhein-Westfalen dagegen wird, wenn die Schulgründung ALLE Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, ab Schulstart die volle Bezuschussung (87% im „Mietmodell“, 94 % im „Eigentümermodell“ der theoretischen Schülerkosten). Wenn man aber z.B. noch keine Schulleitung hat, die die nötige Dienstzeit / Qualifikation erreicht hat, aber bald so weit sein wird und damit zum Start noch nicht alle Genehmigungsvoraussetzungen hat, könnte man schon die vorläufige Erlaubnis für den Start der Schule erhalten, es würden aber noch keine Zuschüsse fließen. Sobald dann ALLE Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, bekommt man rückwirkend die Hälfte der möglich gewesenen Zuschüsse - also die Hälfte von 87 % im „Mietmodell“ für die Zeit, in der man noch nicht die „Genehmigung“ hatte, sondern nur die vorläufige Erlaubnis zum Schulbetrieb.