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Unterstützung von Kita-Gründungsinitativen

Die Kitaarbeit im VEBS

Der VEBS unterstützt alle, die eine (frei-) evangelische Kita gründen wollen, in der ausschließlich gläubige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden.

Dazu bieten wir regelmäßig kostenlose Kitagründungs-Seminare bzw. -Webinare an (Infos und Anmeldung hier) –  einen ersten Überblick bietet diese Seite!

Sobald der Trägerverein gegründet und als e.V. eingetragen ist, sind Gründungsinitiativen auch eingeladen, Mitglied im VEBS zu werden – schon die Mitgliedschaft in einem Dachverband hilft bei Behörden oft sehr!

Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Wolfgang Stock

VEBS-Generalsekretär
Telefon: 0721 – 940 862-20
Mobil: 0172 2900387
E-Mail: Generalsekretaer@VEBS.de

Informationen rund um die Gründung einer christlichen Kita

Sie wollen Kindern tagsüber eine christliche Erziehung, Bildung und Betreuung bieten?

Sie wollen den vielen suchenden Eltern mehr als nur „Betreuung“ bieten – nämlich liebevolle Beziehungen zu ihren Kindern auf christlicher Grundlage?

Dafür gibt es in vielen Regionen Deutschlands dringenden Bedarf, und das wird vom Staat sogar mit hohen Summen finanziell unterstützt.

Kindertagesstätten können praktisch ohne Eigenkapital und – mit Unterschieden je nach Bundesland – meist ohne eigene Zuschüsse betrieben werden.

Wie das ökonomisch klappen kann und welche Konzepte und Ideale benötigt werden, welche pädagogischen Grundlagen wichtig sind und wie man Gleichgesinnte ebenso wie Spender findet – das alles findet sich hier (oder in Seminaren, die wir anbieten).

Haben Sie Mut – gründen Sie eine Kindertagesstätte! Es könnte nach Ihrem „Ja“ zu Ihrem Kind eine der sinnstiftendsten Entscheidung Ihres Lebens sein.
Die christlichen Kitas im Verband der Evangelischen Bekenntnisschulen und Kitas (VEBS e.V.) orientieren sich in ihrer Arbeit an der Bibel und beschäftigen i der Regel ausschließlich gläubige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (dies ist legal und keine Diskrimierung, weil wir als „Tendenzbetrieb“ Teil der Vielfalt sind, die das Sozialgesetzbuch VIII als Bundesrecht für Kitas in § 3 fordert. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlaubt dies in § 9 ausdrücklich, weil wir eine  Vereinigung sind, „die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion zur Aufgabe macht“.

Hier finden Sie wichtige, grundlegende Informationen, die sie brauchen, um eine christliche Kindertagesstätte (Kita) zu gründen: Informationen, Tipps, Austausch mit Gleichgesinnten, Beratung und Fortbildungsangebote.

Das Wichtigste müssen Sie freilich selbst mitbringen: Gottesvertrauen, Optimismus und Elan. Und sie brauchen ein Team Gleichgesinnter – denn alleine ist eine Kita-Gründung kaum zu schaffen.

Wenn Sie diese Bedingungen mitbringen, dann ist Ihr Traum in ein bis zwei Jahren erfüllbar. Der VEBS hilft Ihnen gerne dabei!

Auf diesen Webseiten finden Sie grundlegende Informationen. Konkrete Tipps, Gründungshilfen und Materialien erhalten Sie auf unseren Kitagründungs-Seminaren.

Teilschritte zur Gründung könnten sein:

  1. Bedarfsfeststellung
  2. Bildung eines Gründungsteams
  3. Besuch eines Kita-Gründungs-Seminars
  4. Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes als Fundament der Arbeit
  5. Gründung eines rechtlichen Trägers (z.B. eingetragener Verein)
  6. Vernetzung zur Kommunalpolitik und kommunaler Verwaltung
  7. Erstellung eines Finanzkonzeptes / Vereinbarungen mit der kommunalen Verwaltung
  8. Suche nach einem Gebäude / Umbau zu einer Kita oder Neubau
  9. Suche nach geeigneten Mitarbeitern
  10. Vertragsabschluß mit Eltern
Ihr Zeitplan hängt sehr von den individuellen Umständen in Ihrer Region ab. Wollen Sie Ihre Kita in einem Kitaplatz-Notstandsgebiet gründen – oder würden Sie eine ernsthafte inhaltliche Konkurrenz zu existierenden Kitas werden? Beides ist möglich, aber nur im ersten Fall werden Sie von den Behörden unterstützt werden. Im zweiten Fall werden Sie für die Startphase mehr Zeit benötigen. Läßt sich ein umbaufähiges Gebäude schnell finden – oder ist das schwierig? Davon hängt für Ihren Zeitplan sehr viel ab. Oder müssen Sie einen Neubau planen? Auch das kostet deutlich mehr Zeit als ein Umbau z.B. eines bisherigen Ladengeschäftes. Wenn Sie sich dann als Team gefunden, wenn Sie sich auf eine pädagogische Konzeption verständigt, wenn Sie einen Trägerverein gegründet haben und wenn Sie ein Gebäude in Aussicht haben, in dem man nach einem Umbau eine Kita genehmigt bekommt – dann ist die Einweihung Ihrer neuen Kita von diesem Punkt an innerhalb eines Jahres realistisch.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Kita-Gründung

Der Staat übernimmt bei Elterninitiativen fast 100% der benötigten finanziellen Mittel – das macht die Gründung und den Betrieb einer christlichen Kindertagesstätte so einfach. Allerdings ist die Lage in jedem Bundesland etwas anders.

Grundsätzlich gilt die Formel:

  1. Staatszuschuss: je nach Land zwischen 60 und 85 % der (Gesamt-) Kosten – das ist gesetzliche PFLICHT.
  2. Elternbeitrag: 15 – 20%
  3. Spenden: 1 – 5%
  4. Kommunaler Zuschuss: Rest (muss in vielen Bundesländern verhandelt werden).

Weil die Kommunen dazu verpflichtet sind – allerdings je nach Bundesland unterschiedlich.

Grundsätzlich gilt aber: Als Kita-Gründer tun Sie der Kommune (Bürgermeister) mit der Gründung einer Kindertagesstätte einen großen Gefallen (Sie helfen, den Rechtsanspruch für Kinderbetreuung zu erfüllen oder, falls er schon zahlenmäßig erfüllt sein sollte, den Eltern mehr Auswahl zu geben).

Deshalb sind Sie ein Partner und kein Bittsteller und haben Anspruch auf mindestens die gleiche Förderung, wie sie eine kommunale Kindertagesstätte hat oder hätte.

Allerdings werden Sie als neuer Anbieter Konkurrent bestehender Kitas… und das macht nicht immer Freunde…

Für eine Kita benötigt man eine Betriebsgenehmigung (in den meisten Bundesländern vom Landesjugendamt oder von vergleichbaren Landesbehörden). Diese wird erteilt, wenn ein geeignets pädagogisches Konzept vorliegt die Räume die speziellen Bedingungen für Kinderbetreuung erfüllen (Raumhöhe, Fläche entsprechend Kinderzahl, Zahl der Toiletten etc.) und der Träger ausreichend pädagogisch qualifiziertes Personal nachweisen kann.

Zuvor müssen die Räume u.a. vom Bauamt abgenommen worden sein. Um in einem Altbau eine Kita zu starten, muss man über einen Architekten einen Nutzungsänderungsantrag einreichen, je nach Umbauten sogar einen Bauantrag. Im Falle eines Neubaues ist ein Bauantrag unumgänglich.

Wo finde ich Informationen zur aktuellen Gesetzeslage? In unserem Downloadbereich finden Sie in Kürze alle Landesgesetze und Verordnungen.

Beginnen Sie mit einem Mutter-Kind-Spielkreis/Krabbelgruppe o.ä. Oder (dann) einen Verein gründen.

Wichtig ist bei Ihren ersten Gesprächen mit Behörden etc., daß Sie deutlich machen können, daß es wirklich einen entsprechenden Bedarf gibt (Namenslisten, Vereinsmitglieder etc.).

Wichtig ist, daß Sie glaubhaft machen können, daß Bedarf für Ihr geplantes Angebot einer Kinderkrippe mit dieser Form der Betreuung vorhanden ist – am besten eine entsprechende Liste von Eltern, besser entsprechende schriftliche Erklärungen von Eltern, noch besser einen Verein (Elterninitiative) mit vielen Mitgliedern und schriftliche Erklärungen von Eltern, daß sie ihre Kinder bei ihnen betreuen wollen – und zwar

  • in einer Elterninitiative
  • überkonfessionell
  • und naturverbunden.
Es ist wichtig, dass Sie diese (und evt. andere) Unterschiede zu bestehenden Kindergärten ganz deutlich machen, denn damit sind Sie etwas anderes und besonderes, und das muss nach § 5 des Sozialgesetzbuch VIII von der Kommune akzeptiert und mit finanzieller Förderung belohnt werden.

§ 5 SGB VIII  ist eindeutig:

(1) … Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.

Dieser § 5 SGB VIII gibt den Eltern das starke Recht, die ART bzw. PRÄGUNG der Betreuung ihrer Kinder frei zu bestimmen. Selbst wenn es genügend Kita-Plätze gäbe, aber die Eltern eine christliche Betreuungsform wünschen, dann muss das (selbst bei etwas höheren Kosten) erfüllt werden!

Wenn es ringsum keinen freien Träger mit Kita gibt, haben Sie beste Chancen!
Aber selbst, wenn es bei Ihnen schon kirchliche Kindergärten gibt, werden Sie es mit einem anders pointierten Konzept (überkonfessionell, Elterninitiative) schaffen!

Wenn sie viel Geld hat – dann kann man darüber nachdenken! Obwohl es nicht zu den ureigensten Begabungen (oder Studienschwerpunkten) von Pfarrern gehört, Kitas zu leiten. Eine Elterninitiative hat viele Vorteile: sie wird vom Staat automatisch als „arm“ angesehen und mit dem Höchstsatz bezuschußt. Und sie mobilisiert Eltern für ihre Kinder und hält sie in der Verantwortung – und das ist wichtig, denn die beste Kita kann das Elternhaus nicht ersetzen.
  • Gehälter für erfahrene Erzieherinnen und Erzieher
  • Kosten für Fortbildung, Supervision, Qualitätsevaluierung etc.
  • Raummiete (mit allen Nebenkosten)
  • pädagogisches Material und anderer „Kleinkram“
  • Verwaltungskosten

Diese Kosten erhalten Sie über die staatlichen Betriebskostenzuschüsse und über Elternbeiträge ersetzt!

Wenn der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt Sie in die „Bedarfsplanung“ aufnimmt (das muss sie tun, wenn Sie den entsprechenden Bedarf nachweisen), erhalten Sie mindestens den im Landes-Gesetz vorgesehenen Finanzierungsanteil von Kreis und Kommune.
Die jeweiligen Landes-Gesetze finden Sie in Kürze in unserem Download-Bereich.
Die Kommune sollte Ihnen aber mehr geben – eigentlich ist es gerecht, wenn Sie pro Kind genauso viel erhalten wie die städtischen Kindergärten für Kinder im vergleichbaren Alter.
Insgesamt kommen Sie, je nach Bundesland, fast immer auf fast 100% der entstehenden Kosten – Ihre Kita finanziert sich also fast selbst, aus staatlichen Betriebszuschüssen und den Elternbeiträgen!

Zusätzlich gibt es für die baulichen Investitionen Zuschüsse vom Bund und von den Ländern!

Grundlagenurteil für die Pflicht einer Kommune zur Aufnahme einer evangelisch-freikirchlichen Kita in den Bedarfsplan (VG Hannover 3 A 5612/08 vom 30.9.2009)

Hier zum Download: VerwG Hannover FEBEL Langenhagen Urteilsbegrundung 2009