„Mit großer Betroffenheit habe ich als Generalsekretär des Dachverbandes die Diskussion und die Ratsentscheidung in Cloppenburg über die Gründung einer freien Schule verfolgt. Die Mehrheit des Rats hat dabei ein in unserer Verfassung verankertes Grundrecht unterdrückt: Das Recht von Eltern, eine freie Schule zu gründen und zu betreiben.
Ob willentlich oder nicht – damit hat sich die Mehrheit des Rates gegen Wortlaut und Geist des Grundgesetzes gestellt und das Grundgesetz missachtet.
Denn Artikel 1 unserer Verfassung legt fest: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“.
Artikel 7 unseres Grundgesetzes garantiert die Gründung freier Schulen. Dieses Grundrecht steht in unserer Verfassung sogar vor dem Recht auf Versammlungsfreiheit und Demonstrationen und vor dem Recht, Vereine (und Parteien oder Wählervereinigungen) zu gründen, vor dem Briefgeheimnis, vor der Garantie der Freizügigkeit im Bundesgebiet, vor der Freiheit der Berufswahl, der Unverletzlichkeit der Wohnung, vor der Eigentumsgarantie , vor dem Asylrecht und lange vor der uns allen so wichtigen Meinungsfreiheit/Pressefreiheit (Artikel 8 bis 18 Grundgesetz).
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben also die Freiheit zur Gründung freier Schulen hoch angesetzt, das zeigt die Reihenfolge der Aufzählung der Grundrechte deutlich.
Alle gegen die in der Debatte um die freie Schule vorgetragenen Argumente, von denen ich gelesen habe, haben vor einem Grundrecht keinen Bestand! Schulplanungen beispielsweise – diese beziehen sich auf staatliche Schulen, dürfen aber niemals freie Schulen verhindern! Oder dürfte der Hinweis auf ein städtisches Amtsblatt die Gründung einer neuen Zeitung oder News-Webseite verhindern? Oder dürfte man mit Hinweis auf die vielen existierenden Vereine in der Stadt die Gründung eines neuen Vereins verbieten? Natürlich nicht.
Indem der Rat aber über das Für und Wider einer freien christlichen Schule debattierte, deren Gründung sie nach Artikel 1 Grundgesetz als Grundrecht beschützen und ermöglichen müssten, entzog er sich selbst die Entscheidungskompetenz und machte allzu deutlich, dass er seine Position missbrauchte.
Mit dem Ratsbeschluss gegen eine Minderheit von Bürgern der Stadt Cloppenburg (Diskriminierung) meint eine Mehrheit der Ratsversammlung, ein wichtiges Grundrecht unseres Staates aushebeln zu dürfen, einige sogar im Namen der „Liberalität“. Von Rosa Luxemburg, der sozialdemokratischen Kämpferin, die vor 102 Jahren von politisch Andersdenkenden ermordet wurde, stammt der bedenkenswerte Satz: „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“.
Es macht sehr betroffen, dass dieser Geist im Cloppenburger Rat mehrheitlich nicht vorhanden ist.“