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- Verband Evangelischer Bekenntnisschulen e.V.
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Schulen
Unsere Mitglieds-Schulen und -Kitas wurden von Eltern gegründet, die ihr Grundrecht auf Gründung einer Bekenntnisschule (Artikel 7 (5) Grundgesetz ) wahrgenommen haben.
Wir gestalten unseren Schul- und Kita-Alltag bewusst in der Freiheit, die uns unsere Verfassung garantiert: Dass der gesamte Unterricht von unserem evangelischen Bekenntnis geprägt ist.
Kitas
Viele christliche Kindertagesstätten (Kitas) sind aus dem Engagement von Eltern entstanden, aber auch durch Kirchengemeinden oder existierende Bekenntnis-Schulen (als Vervollständigung ihres Angebots) gegründet worden.
Wir sind offen für Kinder ab dem 1. Geburtstag - oder gerne später.
Und wir sind ein guter Arbeitgeber - schauen Sie in unsere Stellenanzeigen!
Was Sie schon immer über christliche Bekenntnisschulen in freier Trägerschaft wissen wollten! (FAQs)
Dürfen Bekenntnisschulen für den christlichen Glauben werben?
Wo sind die Grenzen für Bekenntnisschulen beim Werben für den christlichen Glauben?
Das Bundesverwaltungsgericht verlangt "ein Mindestmaß an Toleranz im Sinne von Duldsamkeit gegenüber abweichenden Überzeugungen anderer" sowie "die Achtung und Förderung der individuellen Wahrnehmungs- und Urteilsfähigkeit der Schüler".
Jedoch darf von der Bekenntnisschule keine Neutralität und Offenheit in dem Sinne verlangt werden, "dass am Ende der schulischen Erziehung nicht ein eindeutiges Bekenntnis zu bestimmten Glaubensinhalten und eine Bindung an bestimmte Werte stehen durften". Selbstverständlich dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht "überwältigt" werden (Beutelsbacher Konsens).Unterrichten Bekenntnisschulen auch die Evolutionstheorie?
Selbstverständlich. Und übrigens sollen die Schülerinnen und Schüler auch nach den staatlichen Lehrzielen "die naturwissenschaftliche Position der Evolutionstheorie von nicht naturwissenschaftlichen Vorstellungen zur Entwicklung von Lebewesen abgrenzen" können. (Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, 2011, S. 34 f., B3)
Dürfen nicht-gläubige Schülerinnen und Schüler eine Bekenntnisschule besuchen?
Dürfen Schülerinnen und Schüler eines anderen Glaubens (Bekenntnisses) eine Bekenntnisschule besuchen?
Nur, wenn sie das Bekenntnis der Schule/der anderen Schülerinnen und Schüler und der Lehrer ernsthaft kennenlernen wollen - dazu gehört auch der Religionsunterricht. Gläubige Schülerinnen und Schüler eines anderen Glaubens (Bekenntnisses) dürfen daher eine christliche Bekenntnisschule nur in Ausnahmefällen (Geflüchtete) besuchen.
Wie wird man Lehrer an einer Bekenntnisschule?
Kann man an einer Bekenntnisschule das Referendariat machen?
Kann man an einer Bekenntnisschule verbeamtet werden?
Was verdient man an einer Bekenntnisschule?
Wie frei sind "freie Schulen" und welche Rolle spielt der Staat?
Freie Schulen sind als Grundrecht in unserer Verfassung (Grundgesetz) verankert. Sie sollen und dürfen eine Ergänzung des staatlichen Schulsystems sein und für Vielfalt sorgen. Sie müssen die Lernziele des jeweiligen Bundeslandes erfüllen, sind aber sonst sehr frei. Als Ersatzschulen mit staatlich anerkannten Zeugnissen werden sie allerdings wieder stärker kontrolliert/reglementiert, damit die Vergleichbarkeit der Zeugnisse gewährleistet ist.
Sind mit "Lernziele" die Kompetenzerwartungen der Richtlinien und (Kern-)Lehrpläne gemeint?
Das Grundgesetz, Artikel 7 Absatz 4 Satz 3 , sagt: "Die Genehmigung (einer Privatschule) ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen..."
Lehrziele im Sinne des oben genannten Grundrechts sind der generelle Bildungsauftrag der Schule und die jeweiligen Bildungsziele der einzelnen Schularten und Schulstufen. Es kommt darauf an, ob im Kern gleiche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, unbeschadet eines von einer eigenen weltanschaulichen Basis aus eigenverantwortlich geprägten Unterrichts mit darauf abgestellten Lehrmethoden und Lehrinhalten. Insofern wird keine Gleichartigkeit mit öffentlichen Schulen verlangt, sondern eine Gleichwertigkeit (Beschluss, Bundesverfassungsgericht, 9. März 1994,1 BvR 682, 712/88).
„Staatlich anerkannte" Privatschulen (Ersatzschulen) müssen den Übertritt eines Schülers von der Ersatzschule an die entsprechende öffentliche Schule und umgekehrt ohne besondere Schwierigkeiten ermöglichen. Auch die für die entsprechenden öffentlichen Schulen geltenden Aufnahme- und Versetzungsbestimmunen müssen angewandt werden.
"Genehmigte" Ersatzschulen (in NRW: vorläufig anerkannte) müssen spätestens am Ende des jeweiligen Bildungsgangs das Niveau des Bildungsprogramms der öffentlichen Schulen im Ergebnis erreichen. Hinsichtlich des beschrittenen Weges und der eingesetzten Mittel wird ihnen weitgehend Freiheit eingeräumt. Dies kann zur Folge haben, dass genehmigte Privatschulen (Ersatzschulen) nach ihrer ganzen Struktur so grundsätzlich verschieden von öffentlichen Schulen sein können, dass etwa für ihre Schüler vor Abschluss des Bildungsgangs ein Wechsel in das öffentliche Schulsystem ausscheidet (BVerfGE 27, 195,205; BVerfG, Beschluss vom 08.06.2011, 1 BvR 759/08) bzw. in die gewünschte Schulart (z. B. Gymnasium) nicht möglich ist.Sind Zeugnisse von freie Bekenntnisschulen gleichviel wert wie Zeugnisse staatlicher Schulen?
Wie finanzieren sich freie Bekenntnisschulen? Warum muss man dort Schulgeld zahlen?
Leider diskriminiert der Staat Schülerinnen und Schüler an freien Schulen und gibt dafür deutlich weniger Geld (nur ca. 60 bis 70%) als für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen. Daher müssen freie Schulen leider Schulgeld erheben oder um Spenden bitten - meist ist nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Kein Kind wird aus finanziellen Gründen ausgeschlossen!
Was sind rechtlich die Unterschiede zwischen freien Schulen und freien Kindertagesstätten (Kitas)?
Was sind Bekenntnisschulen?
Artikel 12 Absatz 3 der Landesverfassung NRW definiert:
"In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen."
Als "Bekenntnis" gerichtlich anerkannt sind neben denen der beiden großen Kirchen die "gemeinsame Basis des Glaubens der Deutschen Evangelischen Allianz" sowie das mennonitische Bekenntnis.
Eine Bekenntnis-Grundschule darf nach Grundgesetz-Artikel 7 Absatz 5 von christlichen Eltern gegründet werden, wenn sie ein gemeinsames Bekenntnis (nicht: Konfession) haben und nur Mitarbeiter mit dem gleichen Bekenntnis eingestellt werden. Es dürfen auch Schüler aufgenommen werden, die dieses Bekenntnis nicht teilen, aber es kennenlernen wollen, so das Bundesverwaltungsgericht in zwei Grundsatzurteilen 1992 (Aktenzeichen 6 C 3/91 und 6 C 5/91).
Bekenntnisschulen der Sekundarstufen haben bezüglich des Bekenntnisses weniger strenge Voraussetzungen.
Auch über Bekenntnisschulen wacht trotz großer Freiheiten in letzter Instanz die Schulbehörde des jeweiligen Bundeslandes.Dürfen Bekenntnisschulen anders sein als staatliche Schulen?
Sie dürfen nicht nur, im Falle von Grundschulen müssen sie sogar, denn diese dürfen nur gegründet werden, wenn sie anders sind (zum Beispiel eine evangelische Bekenntnisschule mit entsprechender christlicher Prägung) - so ist es im Grundgesetz-Artikel 7 Absatz 5 verfügt.
Sekundar- und Berufsschulen dürfen, aber müssen nicht anders sein als staatliche Schulen.Was bedeutet „staatlich anerkannte Ersatzschule“?
Ersatzschulen entsprechen den Schulformen des staatlichen Schulwesens und vermitteln die staatlichen Lernziele - aber auch mehr (z.B. Christliches). Sie sind berechtigt, nach eigenen Lehr- und Erziehungsmethoden zu arbeiten, wenn diese den staatlichen Schulen gleichwertig (aber nicht gleich!) sind.
Was ist eine "freie" Schule und was ist der Unterschied zu einer "Privatschule"?
Was sind die Rechtsgrundlagen für Bekenntnisschulen?
Hat der Staat nicht das Schulmonopol?
Nein, Grundgesetz-Artikel 7 Absatz 4 garantiert die Schulfreiheit und das Grundrecht, eine freie (private) Schule zu gründen: "Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet." In vielen Landesschulgesetzes heißt es ergänzend, dass Schulen in freier Trägerschaft das öffentliche Schulwesen "ergänzen und bereichern" (z.B. SchulG NRW, § 100, SchulG Baden-Württemberg § .
Sehr informativ zum Verständnis freier Schulen und ihrer Abgrenzung zu staatlichen ("öffentlichen") Schulen sind die FAQs der baden-württembergischen Staatsregierung (externer Link hier). Bitte beachten Sie: In Details sind die landesrechtlichen Regelungen in jedem Bundesland etwas anders!
Aktuelles aus dem Verband

»Christliche Schulen und Kitas sind ein Grundrecht, das unsere Verfassung garantiert.
In ihnen erleben junge Menschen glaubwürdige Christen, die Vorbilder sind und sie stark machen für ein engagiertes Leben in der Welt.«
Prof. Dr. Wolfgang Stock