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Gute Fragen verdienen klare Antworten.

Was ist eine Bekenntnisschule, was eine christliche Kita? Wer kann sie besuchen, wer dort arbeiten? Hier findest du die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – kurz beantwortet und mit Quellen belegt.

Stand: September 2026. Die Regeln für freie Schulen und Kitas unterscheiden sich im Detail von Bundesland zu Bundesland. Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung.

Schule, Kita und Recht

Was ist eine Bekenntnisschule?

Eine Schule, deren ganzer Alltag von einem gemeinsamen Glauben geprägt ist – nicht nur der Religionsunterricht, sondern jedes Fach und das Miteinander. Die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen sagt es so: „In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.“ (Art. 12 Abs. 3)

Das Bekenntnis muss nicht zu einer der großen Kirchen gehören. 1992 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Schule auf der Grundlage der Bibel, des Apostolischen Glaubensbekenntnisses und der Glaubensbasis der Evangelischen Allianz als Bekenntnisschule anerkannt (6 C 3.91). Vorausgesetzt wird, dass Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte das Bekenntnis teilen und dass es den gesamten Unterricht prägt. Für weiterführende Schulen sind die Anforderungen an das Bekenntnis weniger streng als für Grundschulen.

Was ist eine christliche Kita?

Eine Kita, für die – wie für unsere Schulen – die Bibel die Grundlage ist: für das Miteinander, die Pädagogik und das, was Kinder dort erleben. Viele Eltern suchen für ihre Kinder mehr als Betreuung: liebevolle Beziehungen auf christlicher Grundlage. Alle Kitas im VEBS bekennen sich zum Apostolischen Glaubensbekenntnis und zur Glaubensbasis der Evangelischen Allianz. Worauf wir stehen

Rechtlich ist eine Kita keine Schule. Für sie gilt nicht das Schulrecht, sondern das Kinder- und Jugendhilferecht – mehr dazu weiter unten.

Dürfen Bekenntnisschulen anders sein als staatliche Schulen?

Ja. Grundschulen müssen es sogar: Eine private Grundschule wird nach dem Grundgesetz nur zugelassen, wenn sie ein besonderes pädagogisches Interesse verfolgt – oder wenn Eltern sie als Bekenntnisschule beantragen und es am Ort keine öffentliche Schule dieser Art gibt (Art. 7 Abs. 5 GG). Weiterführende und berufliche Schulen dürfen anders sein, müssen es aber nicht.

Hat der Staat nicht das Schulmonopol?

Nein. Das Grundgesetz sagt ausdrücklich: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet.“ (Art. 7 Abs. 4 GG) Viele Landesgesetze ergänzen, dass Schulen in freier Trägerschaft das öffentliche Schulwesen „ergänzen und bereichern“ – zum Beispiel § 100 des Schulgesetzes NRW.

Wie frei sind freie Schulen – und welche Rolle spielt der Staat?

Freie Schulen sind ein Grundrecht. Sie ergänzen das staatliche Schulsystem und sorgen für Vielfalt. Sie müssen die Lehrziele des jeweiligen Bundeslandes erreichen, sind auf dem Weg dorthin aber weitgehend frei: bei Methoden, Inhalten und Organisation des Unterrichts. Gleichzeitig steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates (Art. 7 Abs. 1 GG) – auch jede Bekenntnisschule.

Was ist mit „Lehrzielen“ gemeint?

Das Grundgesetz verlangt, dass freie Schulen „in ihren Lehrzielen … nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen“ (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG). Gemeint ist der Bildungsauftrag: Im Kern sollen die gleichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Verlangt wird Gleichwertigkeit, nicht Gleichartigkeit. Eine Schule darf also von ihrer eigenen Glaubensbasis aus mit eigenen Methoden und Inhalten unterrichten (Bundesverfassungsgericht, 9.3.1994 und 8.6.2011).

Entscheidend ist, dass am Ende des Bildungsgangs das Niveau der öffentlichen Schulen erreicht wird. Den Weg dorthin gestaltet die Schule selbst. Das kann so weit gehen, dass ein Wechsel an eine öffentliche Schule vor dem Abschluss nicht ohne Weiteres möglich ist.

Mehr dazu unter Rechtsgrundlagen

Was bedeutet „staatlich anerkannte Ersatzschule“?

Eine Ersatzschule entspricht einer Schulform des staatlichen Schulwesens, etwa Grundschule, Realschule oder Gymnasium. Wer sie besucht, erfüllt damit seine Schulpflicht. Sie vermittelt die staatlichen Lehrziele und darf darüber hinausgehen – zum Beispiel mit einem christlichen Profil – und nach eigenen, gleichwertigen Methoden arbeiten. Dafür braucht sie eine staatliche Genehmigung.

Mit der staatlichen Anerkennung, die meist einige Jahre nach der Gründung dazukommt, darf sie selbst Prüfungen abnehmen und Zeugnisse wie eine öffentliche Schule ausstellen. Wie Genehmigung und Anerkennung genau geregelt sind, ist in jedem Bundesland etwas anders.

Sind die Zeugnisse genauso viel wert wie an staatlichen Schulen?

Ja, wenn die Schule staatlich anerkannt ist – und das ist bei evangelischen Bekenntnisschulen fast immer der Fall.

Was ist eine „freie“ Schule – und was unterscheidet sie von einer „Privatschule“?

Rechtlich meinen beide Wörter dasselbe: Das Grundgesetz spricht von „privaten Schulen“, viele Landesgesetze sprechen von „Schulen in freier Trägerschaft“. Träger ist nicht der Staat oder die Kommune, sondern zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein. Wir sagen lieber „freie Schule“ – denn unsere Schulen sind von Eltern gegründet, gemeinnützig und keine Schulen nur für Wohlhabende.

Was unterscheidet freie Schulen und freie Kitas rechtlich?

Freie Schulen sind im Grundgesetz als Grundrecht abgesichert (Art. 7 Abs. 4 und 5 GG). Für Kitas gilt das Kinder- und Jugendhilferecht: Das Sozialgesetzbuch VIII setzt ausdrücklich auf eine „Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen“ (§ 3), und Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5).

Wie wird eine christliche Kita genehmigt und gefördert?

Jede Kita braucht eine Betriebserlaubnis. Grundlage dafür ist ihr pädagogisches Konzept mit Schutzkonzept. Wie die Betriebskosten gefördert werden, regeln die Kita-Gesetze der Länder – sehr unterschiedlich. Meist muss die Kita in die Bedarfsplanung der Kommune aufgenommen werden (§ 74 SGB VIII), und für Zuschüsse braucht der Träger in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII).

Bei der Bedarfsplanung zählt nicht nur die Zahl der Plätze, sondern auch, welches Erziehungskonzept Eltern sich wünschen. So hat es das Verwaltungsgericht Hannover 2009 für eine christliche Eltern-Kita entschieden. Zum Urteil

Was sind die Rechtsgrundlagen für Bekenntnisschulen?

Vor allem Artikel 7 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes, die beiden Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 1992 (6 C 3.91 zur Bekenntnisschule, 6 C 5.91 zur Weltanschauungsschule) und die Verfassungen und Schulgesetze der Länder. Die wichtigsten Normen und Urteile mit Zitaten und Fundstellen findest du unter Rechtsgrundlagen

Glaube im Alltag und im Unterricht

Wie prägt der Glaube den Alltag in Schule und Kita?

Nicht nur Andacht, Feste und Miteinander, sondern auch das, was Kinder lernen: im pädagogischen Alltag der Kita ebenso wie im Alltag und besonders im Unterricht der Schule. Jesus Christus steht dabei in der Mitte. Christus-zentrierte Pädagogik

Dürfen Bekenntnisschulen für den christlichen Glauben werben?

Ja, ausdrücklich. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1992 entschieden: Im Rahmen der Toleranz „ist auch das Werben für das eigene Bekenntnis zulässig“ (6 C 3.91, Leitsatz 6). Wofür sich ein Kind oder Jugendlicher entscheidet, bleibt aber seine eigene Sache.

Wo liegen die Grenzen?

Auch von einer Bekenntnisschule verlangt das Bundesverwaltungsgericht als Erziehungsziel „ein Mindestmaß an Toleranz im Sinne von Duldsamkeit gegenüber abweichenden Überzeugungen anderer“ sowie „die Achtung und Förderung der individuellen Wahrnehmungs- und Urteilsfähigkeit der Schüler“. Andere Überzeugungen dürfen nicht abgewertet oder diffamiert werden.

Neutral muss die Schule aber nicht sein: Am Ende der Schulzeit darf „ein eindeutiges Bekenntnis zu bestimmten Glaubensinhalten und eine Bindung an bestimmte Werte“ stehen (Bundesverwaltungsgericht, 6 C 3.91). Und niemand darf überwältigt werden.

Unterrichten Bekenntnisschulen die Evolutionstheorie?

Ja, selbstverständlich. Die Evolutionstheorie gehört zu den staatlichen Lehrzielen im Biologieunterricht – und die erfüllen unsere Schulen. Dazu gehört auch, naturwissenschaftliche Erklärungen von anderen, nicht naturwissenschaftlichen Vorstellungen über die Entstehung des Lebens unterscheiden zu können.

Eltern und Aufnahme

Können Kinder aus Familien, die nicht glauben, eine Bekenntnisschule besuchen?

Ja. Aufgenommen werden können auch Kinder, deren Familien das Bekenntnis der Schule nicht teilen, es aber kennenlernen wollen – dazu gehört auch der Religionsunterricht. Das Bundesverwaltungsgericht sagt: Der Charakter einer Bekenntnisschule ändert sich nicht, wenn eine Minderheit der Schülerinnen und Schüler aus einem Elternhaus mit anderem Glauben kommt – vorausgesetzt, die Schule ist klar von ihrem Bekenntnis geprägt (6 C 3.91).

Grundsätzlich geht das Grundgesetz davon aus, dass Bekenntnisschulen für Kinder aus Familien dieses Bekenntnisses da sind (Art. 7 Abs. 5 GG). Über die Aufnahme entscheidet jede Schule selbst.

Und in der Kita – wer kann dort einen Platz bekommen?

Eltern haben bei Kitas ein Wunsch- und Wahlrecht: Sie dürfen zwischen Einrichtungen verschiedener Träger wählen (§ 5 SGB VIII) – also auch bewusst eine christliche Kita. Wie eine Kita ihre Plätze vergibt, hängt auch von den Regeln vor Ort ab. Frag am besten direkt bei der Kita nach.

Können Kinder eines anderen Glaubens eine Bekenntnisschule besuchen?

Das kann sein – wenn die Familie das christliche Profil der Schule kennt und mitträgt. Dazu gehören der Religionsunterricht, Andachten und Schulgottesdienste. Eine Bekenntnisschule ist für Familien gegründet, die ihr Bekenntnis teilen. Kinder aus anderen Familien können dazukommen, solange die Schule klar christlich geprägt bleibt (Bundesverwaltungsgericht, 6 C 3.91). Über die Aufnahme entscheidet jede Schule selbst – frag am besten direkt dort nach.

Warum kostet eine freie Schule Schulgeld?

Weil die Länder freie Schulen nur zum Teil finanzieren. Je nach Bundesland bekommt eine freie Schule für ein Kind deutlich weniger Geld, als ein Platz an einer staatlichen Schule kostet – und oft erst nach einer Wartefrist von einigen Jahren. Die Lücke schließen Schulgeld und Spenden.

Eine Schule nur für Wohlhabende darf es nach dem Grundgesetz nicht geben (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG). Deshalb ist das Schulgeld an unseren Schulen meist nach Einkommen und Familiengröße gestaffelt – oft günstiger für das zweite Kind und kostenfrei ab dem dritten. Bei sozialer Härte kann eine Schule auch ganz auf den Elternbeitrag verzichten. So lernen bei uns Kinder aus allen Einkommensschichten. Am Geld wird der Schulbesuch nicht scheitern – sprich die Schule einfach an.

Was kostet ein Platz in einer christlichen Kita?

Die Betriebskosten fördern Land und Kommune nach den Kita-Gesetzen der Länder, der Träger bringt einen Eigenanteil auf. Elternbeiträge gibt es je nach Bundesland – in manchen sind sie abgeschafft. Was es bei euch kostet, erfährst du direkt bei der Kita.

Arbeiten an einer Bekenntnisschule oder Kita

Alles zu Berufen, Einstieg und Bewerbung findest du auf der Seite Arbeiten bei uns

Wie werde ich Lehrerin oder Lehrer an einer Bekenntnisschule?

Du bewirbst dich direkt bei der Schule – am einfachsten über unsere Stellenbörse. In der Regel brauchst du die gleiche Qualifikation wie an staatlichen Schulen. Viele Schulen suchen aber auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Wie werde ich Erzieherin oder Erzieher an einer christlichen Kita?

Auch hier bewirbst du dich direkt bei der Kita – am einfachsten über unsere Stellenbörse. Den Erzieherberuf kannst du mit Abitur oder abgeschlossener Berufsausbildung lernen, in fast jedem Bundesland auch berufsbegleitend. Wege in den Beruf

Muss ich Christin oder Christ sein, um bei euch zu arbeiten?

Ja. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Schulen und Kitas sind Christinnen und Christen, engagiert in verschiedenen Kirchen und Freikirchen und vereint auf der Glaubensbasis der Evangelischen Allianz. Als Bekenntnisschulen und christliche Kitas dürfen sie dafür Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, die diesen Glauben teilen (§ 9 AGG).

Kann ich an einer Bekenntnisschule mein Referendariat machen?

Ja, an vielen Schulen – nur sehr kleine Schulen bilden in der Regel nicht aus. Mehr zum Referendariat

Kann ich an einer Bekenntnisschule verbeamtet werden?

Ja, aber nur in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Was verdiene ich?

Das Gehalt ist in der Regel an die Bezahlung an staatlichen Schulen angelehnt (TV-L). Wie hoch es genau ist, hängt vom Bundesland ab, weil freie Schulen dort unterschiedlich hoch bezuschusst werden.

Der VEBS

Was ist der VEBS?

Wir sind der Verband Evangelischer Bekenntnisschulen und Kitas: der Dachverband von über 100 Trägern mit fast 250 christlichen Schulen und Kitas. Wir begleiten Gründungen, helfen bei der Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bilden fort, beraten und vertreten unsere Mitglieder. Mehr über uns

Wo finde ich eine christliche Schule oder Kita in meiner Nähe?

In unserem Verzeichnis – mit Karte und Suche nach Ort, Bundesland und Schulform. Zum Verzeichnis

Wie wird unsere Schule oder Kita Mitglied im VEBS?

Mitglied werden können Träger, die evangelische Bekenntnisschulen oder Kitas auf der Grundlage der Bibel betreiben oder gründen. Der erste Schritt ist ein Gespräch mit uns. So wirst du Mitglied

Wir wollen eine Schule oder Kita gründen. Wo fangen wir an?

Am besten beim kostenlosen Einführungs-Webinar. Dort bekommst du einen ehrlichen Überblick über Chancen, Voraussetzungen und Grenzen. Schule & Kita gründen

Viele Grundlagen zu freien Schulen erklärt auch das Regierungspräsidium Stuttgart in seinen Fragen und Antworten zu Privatschulen – für Baden-Württemberg; in anderen Ländern weichen die Regeln im Detail ab.

Deine Frage ist nicht dabei?

Schreib uns. Gute Fragen nehmen wir gern in diese Liste auf.

Info@VEBS.de

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