Schule & Kita gründen
Eine christliche Schule gründen
Eine Schule, in der der ganze Alltag vom Glauben geprägt ist – nicht nur der Religionsunterricht. Das ist anspruchsvoll und braucht einen langen Atem – rechne eher mit drei Jahren als mit einem. Aber es ist dein gutes Recht, und die Schulen im VEBS zeigen, dass es geht.
Was eine Bekenntnisschule ausmacht
- Pädagogik wird mit Christus im Zentrum gedacht, verstanden und umgesetzt. Wie das im Unterricht aussieht
- Unterricht durch Lehrkräfte, die bewusst als Christinnen und Christen leben und durch ihre Jesusnachfolge überzeugen.
- Gleichwertig, nicht gleichartig: Die Bildungsziele des Bundeslandes werden erfüllt – Methoden und Inhalte dürfen eigene Wege gehen. Die Inhalte orientieren sich am Deutungsrahmen der Bibel – nach eigenem Lehrplan oder dem des Landes, durchdrungen vom evangelischen Bekenntnis.
- Kinder und Jugendliche erfahren Anerkennung und Geborgenheit, aber auch Grenzen und Anforderungen. Sie lernen das Evangelium von Jesus Christus als Orientierung für ihr Leben kennen und setzen sich selbstständig mit anderen Deutungen der Welt auseinander.
Faustregeln für den Anfang
- Zeit: Rechne eher mit drei Jahren als mit einem, manche Initiativen brauchen deutlich länger. Die Reihenfolge der Schritte ist eine Orientierung, kein fester Fahrplan.
- Kinder: Pro Schuljahr brauchst du mindestens zwölf neue Erstklässlerinnen und Erstklässler, wenn ihr jahrgangsübergreifend unterrichtet – bei jahrgangsgleichen Klassen 24. Sammelt früh schriftliche Interessenbekundungen von Eltern.
- Personal: Rund 80 bis 90 Prozent der Kosten sind Personalkosten. Genehmigungsfähig ist eine Schule nur, wenn sie ihre Lehrkräfte angemessen bezahlt – in der Regel mit mindestens 80 Prozent des Tarifgehalts (TV-L).
- Konzept vor Form: Wichtiger als die Rechtsform ist, wofür eure Schule steht. Erarbeitet das pädagogische Konzept deshalb früh. Konzept, Finanzplan, Räume und Genehmigungsantrag bedingen sich aber gegenseitig – das Konzept reift mit und hat meist mehrere Fassungen.
Der rechtliche Rahmen
Ein Grundrecht – bei der Grundschule für die Eltern
Freie Schulen sind ein Grundrecht (Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz). Für eine Bekenntnis-Grundschule muss der Antrag von den Eltern kommen, und in der Gemeinde darf es keine öffentliche Schule dieser Art geben (Absatz 5). Für weiterführende Schulen gilt diese Einschränkung nicht.
Die Schule muss gleichwertig sein, nicht gleichartig: bei den Lehrzielen, bei Räumen und Ausstattung und bei der Ausbildung der Lehrkräfte. Und das Schulgeld darf Kinder nicht nach dem Geldbeutel der Eltern trennen.
Was eine Bekenntnisschule braucht
Das Bundesverwaltungsgericht nennt seit 1992 drei Anforderungen: Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilen das Bekenntnis. Es prägt den ganzen Unterricht, nicht nur den Religionsunterricht. Und der Schulverein sichert die Bekenntnisbindung dauerhaft.
Der Unterricht darf für den Glauben werben, aber nicht überwältigen. Mehr zu Rechtsgrundlagen und Urteilen
Erst die Genehmigung, dann die Anerkennung
Mit der Genehmigung darf die Schule starten. Die staatliche Anerkennung folgt nach einer Bewährungszeit – erst dann nimmt die Schule selbst Prüfungen ab und erteilt Zeugnisse. Achtung: Die Begriffe unterscheiden sich von Land zu Land.
Jedes Bundesland ist anders
Behörden, Fristen, Mindestschülerzahlen und Zuschüsse regelt jedes Land selbst. Im Handbuch findest du dazu eine eigene Seite mit den Besonderheiten aller 16 Bundesländer.
Wie sich eine freie Schule finanziert
In den meisten Bundesländern gibt es für neue Schulen eine Wartefrist von zwei bis drei Jahren, in der das Land nichts oder nur einen Teil zahlt. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hängen die Zuschüsse an der Genehmigung bzw. der Anerkennung. Auch danach deckt der Zuschuss nicht die ganzen Kosten.
Deshalb will die Schulbehörde einen belastbaren Finanzplan sehen, der die Anfangszeit trägt.
Die ersten Jahre tragen vor allem Gründungseltern, Gemeinden und Freundinnen und Freunde der Schule – mit Schulbeiträgen, Spenden und zinslosen Darlehen –, dazu Stiftungen, Startförderungen und Kredite des Trägervereins.
Schulgeld muss maßvoll und sozial gestaffelt sein. In Rheinland-Pfalz ist es nicht erlaubt, in Nordrhein-Westfalen nur freiwillig.
Die nächsten Schritte
- Einführungs-Webinar besuchenKostenlos, etwa anderthalb Stunden – ein ehrlicher erster Überblick über den Weg.
- Zugang zum Handbuch anfordernAlle 16 Schritte im Detail, mit rechtlichem Exkurs, Länderbesonderheiten und Vorlagen von der Satzung bis zum Genehmigungsantrag.
- Bestehende Schulen besuchenLernt Bekenntnisschulen in eurer Nähe kennen – im Mitgliederverzeichnis – und fragt nach ihren Erfahrungen.
- Gründungsseminar und GesprächIm Gründungsseminar „Alle Kraft in den Anfang“ (eineinhalb Tage) geht ihr als Team in die Tiefe. Für eine persönliche Beratung setzen wir voraus, dass du das Einführungs-Webinar kennst.
Das Schulgründungs-Handbuch
Alle 16 Schritte im Detail – vom ersten Gebet bis zum Eröffnungsgottesdienst –, dazu ein Exkurs zum rechtlichen Rahmen, die Besonderheiten aller Bundesländer, eine Beispielsatzung und Beispiele für pädagogische Konzepte. Kostenlos für dich und dein Gründungsteam – du musst es nur einmal freischalten lassen.
So bekommst du Zugang – in vier Schritten
- Zugriff anfordernKlick unten auf „Schulgründungs-Handbuch anfordern“. Es öffnet sich unser VEBS-Portal: Trag dort bei „Zugriff anfordern“ deine E-Mail-Adresse ein und klick auf „Weiter“.
- Angaben ergänzen und bestätigenErgänze die wenigen Angaben und klick auf den Link in der Bestätigungsmail. Danach bekommst du eine Mail, dass deine Anfrage angekommen ist.
- Freischaltung abwartenWir prüfen deine Anfrage von Hand. Sobald du freigeschaltet bist, kommt eine Einladung zum Portal („VereinTools“), mit der du dein Passwort festlegst.
- Handbuch öffnenMelde dich mit E-Mail-Adresse und Passwort an – am einfachsten über „Direkt zum Schulgründungs-Handbuch“ hier unten. Leg dir die Seite als Lesezeichen an.
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Generalsekretär · Schul- und Kita-Gründungsberatung
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