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Vor 500 Jahren: Martin Luther definiert das moderne Schulsystem 

Vor genau 500 Jahren hat Martin Luther erstmals die Konzeption der Schulen „vor Ort“ und in Freiheit von Obrigkeit formuliert. Seine „Ratsherren-Flugschrift“ von 1524 ist der historische Wendepunkt für die Bildung im deutschsprachigen Mitteleuropa: Bildung für alle, organisiert von den Menschen vor Ort! Vor genau 500 Jahren hat Martin Luther erstmals die Konzeption der Schulen „vor Ort“ und in Freiheit von Obrigkeit formuliert. 

Seit mehr als tausend Jahren ist Bildung Sache der Kirche und der Christen: Mönche aus Irland brachten das Christentum und damit Klöster nach Mitteleuropa. Diese Klöster entwickelten sich schnell zu Leuchttürmen der Bildung. 

Herausragend ist Rabanus Maurus, der ab 822 n. Chr. Abt des Klosters Fulda war. Unter ihm entwickelte sich die Fuldaer Klosterschule zum akademischen Zentrum des östlichen Frankenreiches (das etwa die Ausdehnung Westdeutschlands vor der Wiedervereinigung hatte) und zog Gelehrte aus allen Teilen des Kontinents an. 

Im gesamten Mittelalter blieb die Klosterschule eine der wichtigsten Bildungseinrichtungen. Hier wurden Lehrwerke und Handbücher zum christlichen Glauben verfasst. Wichtige althochdeutsche Schriften wie das Hildebrandslied oder die Merseburger Zaubersprüche wurden niedergeschrieben. Aber die Mönche schrieben auch Urkunden und Codices, auf die heute viele Städte und Orte ihre Ersterwähnung zurückführen können. 

Zur Zeit von Rabanus Maurus dürfte die Klosterbibliothek, eine der größten ihrer Zeit weltweit, etwa auf 1000 Handschriften angewachsen sein – bis im Jahr 1632 (im Dreißigjährigen Krieg) protestantischen Truppen viele von ihnen nach Kassel verschleppten und das wertvolle Pergament zu großen Teilen recycelt wurde … 

Rabanus, der wegen der Fülle seiner Schriften und der großen Zahl seiner später bedeutenden Schüler im 19. Jahrhundert den Ehrentitel «Erster Lehrer Germaniens» (primus praeceptor Germaniae) erhielt, und sein Kloster Fulda stehen stellvertretend für die kirchlichen Bildungsaktivitäten dieser Jahrhunderte. Finanziert durch großen Grundbesitz und die dadurch eingenommenen Erträge oder Abgaben der Bauern, leisteten sie einzigartige Arbeit. 

Erst knapp 300 Jahre später entstand eine nicht-kirchliche Bildungseinrichtung von Bedeutung: die spätere Universität Bologna. 1158 erhielt sie von Kaiser Friedrich I. Barbarossa mit dem «Authentica-Habita»-Privileg (Scholarenprivileg) eine rechtliche Autonomie. Im Laufe des 12. Jahrhunderts wurde daraus eine Universität zum Studium des römischen Rechts. Damit legte sie mit der zweitältesten Universität Europas (Oxford, gegründet zwischen 1096 und 1167) und der Universität von Salamanca in Spanien, gegründet 1134 von König Alfons IX. von León, den Grundstein für die europäische Universitätstradition. Um 1150/1170 wurde auch die Universität Paris gegründet. Sie war die erste, die aus einer Korporation von Studenten und Professoren verschiedener Disziplinen bestand. 

Fortan gab es einen Dualismus von kirchlichen und «freien» (weltlichen) elitären Bildungseinrichtungen. Die weltlichen hatten Privilegien der Herrscher (rechtliche Autonomie und Gerichtsbarkeit, akademische Freiheit, Schutz auf Reisen, Lehrberechtigung der Absolventen), waren aber (nachdem sie oft viel Land geschenkt bekommen hatten) nicht von ihnen abhängig. 

Die Klöster blieben noch lange Zeit wichtig, vor allem wegen ihrer einzigartigen Bibliotheken. 

Auf dem Land und fernab der Klöster waren die Pfarrer meist die Einzigen, die über schulische/akademische Bildung verfügten. 

«Schulen» im heutigen Sinne – für Kinder, für alle! – gab es nicht. 

Luther: Bildung für alle! 

Die Schule in unserem heutigen Verständnis verdanken wir Martin Luther. Er stellte 1523 – vor 501 Jahren – mit seiner «Kastenordnung» für die Gemeinde Leisnig in Sachsen erstmals ein Modell seiner weltlichen Soziallehre vor. Der Name «Kastenordnung» leitet sich vom Geldkasten ab, in dem die Gemeindeverwaltung alle Münzen einlegte, also „Kasse“. Zur Verwaltung des Vermögens wurden zehn weltliche Vorsteher gewählt: zwei Adlige, zwei Ratsherren, drei Bürger und drei Bauern.  

Luther priorisierte die Ausgaben, die die Stadt leisten sollte: Nach der Besoldung des Pfarrers und des Küsters kam sofort «Schule», dann erst «Alte und Kranke», «Waisenkinder» und am Ende «Gebäude». 

In seiner «Kastenordnung» formulierte Luther die Verpflichtung zu «gemeinsamer öffentlicher Verantwortung [zur Schulbildung] aus dem Glauben heraus». Als Grundlagen dazu benannte er im ersten Kapitel die für ihn grundlegenden Handlungsprinzipien der Bibel. Völlig unüblich für die damalige Zeit war die Priorisierung einer städtischen Schule als subsidiäre Hilfseinrichtung der Familie. Luther dazu: «Denn wo ein Vater nicht imstande ist, sein Kind allein zu erziehen, nimmt er einen Schulmeister, um es zu unterrichten.» Dabei sollten die einzelnen Hausväter ihre Kräfte bündeln und selbst die Initiative ergreifen.  

Luther stellte damit erstmals die Forderung nach Schulen für alle auf. Ihm ging es nicht um das Lernen und um Bildung im heutigen Sinne – er wollte jedem Menschen die Bibel, die er gerade ins Deutsche übersetzt hatte, zugänglich machen und jeden zum wahren Glauben führen. 

Vor genau 500 Jahren, 1524, veröffentlichte Luther einen offenen Brief «An die Ratsherren aller Städte in Deutschland, dass sie einrichten christliche Schulen und sie erhalten». Darin forderte er die Einrichtung von Schulen in allen Städten, damit alle Kinder lesen, schreiben und so die Bibel studieren könnten. 

Wir brauchen neue Schulen, an denen die Alten Sprachen unterrichtet werden und die damit einen eigenen kritischen Zugang zum Bibeltext ermöglichen. Jungen und Mädchen sollen überhaupt gut gebildet werden, da die Kirche und insbesondere auch der Staat tüchtigen und gebildeten Nachwuchs benötigen. Es ist nun Aufgabe der öffentlichen Hand, diese Schulen und die dazugehörigen Bibliotheken zu errichten und dauerhaft zu finanzieren. 

Nicht nur der des Lateinischen mächtige Klerus sollte das Wort Gottes verstehen können, sondern jeder – gemäß seinem ebenfalls neuen, revolutionären Prinzip des «Priestertums aller Gläubigen»! 

Für Luther war es vor 500 Jahren auch nicht mehr zeitgemäß, dass nur Klöster Schulen unterhielten. Er plädierte dafür, dass die städtischen Obrigkeiten diese Aufgabe übernahmen. 

Deshalb markiert Luthers Ratsherren-Flugschrift von 1524 einen historischen Wendepunkt für die Bildung im deutschsprachigen Mitteleuropa: Bildung für alle, organisiert von den Menschen vor Ort!  

Bildung für jedes Kind, damit jede und jeder die Bibel im Urtext lesen und sich eine eigene Meinung dazu bilden könne!  

Martin Luther wollte als Mann Gottes den Glauben stärken: 

So gehört es sich denn nun für die Christen, die Heilige Schrift als ihr eigenes, einziges Buch eifrig zu lesen, und es ist eine Sünde und Schande, wenn wir unser eignes Buch nicht verstehen und unsres Gottes Sprache und Wort nicht kennen.  

Deshalb istʼs dann noch viel mehr eine Sünde und ein Schaden, wenn wir die Sprachen nicht lernen, zumal da uns Gott jetzt Leute und Bücher … darbietet und gibt, was dazu dient, und uns gleichsam dazu lockt und sein Buch gerne aufgeschlossen haben will … 

Deshalb fordert Luther neue Schulen, an denen Griechisch und Latein unterrichtet werden und die damit einen eigenen kritischen Zugang zum Bibeltext ermöglichen.  

Aber Jungen und Mädchen sollen überhaupt gut gebildet werden, da der Staat (und auch die Kirche) tüchtigen und gebildeten Nachwuchs benötige. Deshalb ist es für den Reformator auch klar, dass es eine wichtige Aufgabe der Städte ist, «diese Schulen und die dazugehörigen Bibliotheken zu errichten und dauerhaft zu finanzieren». 

Luthers Ratsherrenschrift wurde schnell vielerorts nachgedruckt und unterstützt, besonders nachdrücklich von Philipp Melanchthon. 

Noch im Erscheinungsjahr 1524 führte Luthers Appell zur Gründung von «Ratsschulen» in Magdeburg, Gotha, Halberstadt und Nordhausen, im Folgejahr auch in Eisleben, danach in Nürnberg, Erfurt, Speyer und vielen anderen Städten.  

Viele von ihnen gibt es bis heute als (staatlich finanzierte) «evangelische Gymnasien». Sie bildeten in den protestantischen Territorien den Grundstein für das öffentliche Schulwesen, denn als Folge der Reformation gingen die bisherigen kirchlichen Schulen dort in landesherrliche oder städtische Verwaltung über. In den katholischen Teilen dagegen blieben die bestehenden Schulen in kirchlicher Verantwortung.  

Die Französische Revolution 1790 hatte die Kirche in Frankreich vollkommen enteignet und enorm geschwächt. Ab 1801, insbesondere aber nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803, folgte bis 1806 auch in Deutschland die «Säkularisation» (Enteignung des Großgrundbesitzes der Kirchen), 280 Jahre nach Luthers Gründungsimpuls. Damit begann das Ende aller kirchlichen Verantwortung für die Primarbildung im Allgemeinen.  

1875 wurden dort die letzten Klöster – einstmals die Leuchttürme der Bildung – aufgelöst. 

Jetzt hatte «der Staat» die Verantwortung für die Schulen übernommen. Allerdings bestand dieser «Staat», 1875 das Deutsche Kaiserreich, aus 25 Bundesstaaten auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands. In den Details ihrer Regelungen gab es – wie heute – viele Unterschiede; seither gilt in der Schulpolitik die «Landeszuständigkeit». 

Die Verfassung der ersten demokratischen Republik von 1919 zementierte die Zuständigkeit der nun achtzehn Länder, 1949 blieb es dabei. 

Aber festzuhalten ist: In Deutschland ist der Staat erst seit etwa 215 Jahren für Bildung zuständig, die Kirche war es zuvor ein ganzes Jahrtausend lang… 

Dieser historische Rückblick ist dem neuen Buch von Wolfgang Stock (VEBS-Generalsekretär) entnommen: „Rettet unsere Schulen – Wie wir die Bildungskrise überwinden und unseren Kindern eine bessere Zukunft schenken“, 110 Seiten, Fontis-Verlag Basel, 15,90 €).