VEBS-Akademie
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des VEBS e.V.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die folgenden Teilnahmebedingungen an. Stand: 13.6.2024 · als PDF
Anmeldung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich. Je nach Art der Veranstaltung erhalten Sie ein bis zwei Wochen vor der Veranstaltung weitere Informationen (Programm, Anreisebeschreibung etc.).
Teilnehmerliste
Im Vorfeld der Veranstaltung erhalten Sie möglicherweise zudem eine Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten der Teilnehmer. Auf diese können Sie z. B. bei der Planung von Fahrgemeinschaften oder zum späteren Austausch untereinander zurückgreifen. Bitte behandeln Sie diese Daten streng vertraulich! Falls Sie nicht möchten, dass diese Liste Ihre Daten enthält, bitten wir um zeitnahe Rückmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung unter Akademie@VEBS.de, spätestens jedoch bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Datenschutz
Wir versichern, dass wir mit den Daten vertraulich umgehen und auch die Teilnehmer auf diesen Umgang hinweisen. Sie haben gemäß DSGVO jederzeit das Recht, Auskunft über Ihre Daten zu erhalten oder deren Löschung bzw. Anonymisierung zu fordern.
Bild-, Ton- und Filmaufnahmen
Gegebenenfalls werden an dieser VEBS-Veranstaltung Bild-, Ton- und Filmaufnahmen zur Verwendung und Veröffentlichung zum Zwecke der Werbung oder öffentlichen Berichterstattung angefertigt und diese auch an Speicherorten außerhalb Deutschlands und der EU abgespeichert. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns das bitte vor Beginn der Veranstaltung in Text- oder Schriftform mit. Sie sind Ihrerseits nicht berechtigt, Aufnahmen zu machen oder zu veröffentlichen, die andere Teilnehmer zeigen.
Teilnahmebestätigung
Je nach Art des Seminars oder der Tagung erhalten Sie zum Ende der Tagung eine Teilnahmebestätigung. Teilnahmebestätigungen werden ausschließlich für die vollständige Teilnahme an der Veranstaltung ausgestellt.
Zahlung
Übernachtungskosten sind in den Seminarpreisen nicht enthalten.
Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin / der Teilnehmer, dass der entsprechende Träger die Kosten für die Veranstaltung übernehmen wird. Dies erfolgt durch Zahlung auf Rechnung.
Stornierung durch Teilnehmer
Teilnehmer können die Buchung bis zum Ablauf des 7. Tages vor Beginn des Seminars stornieren. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder am Erklärung- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt anstelle eines solchen Tages der nächste Werktag (§ 193 BGB).
Im Falle der rechtzeitigen Stornierung werden seitens des VEBS keine Kosten berechnet, für evtl. Unterkunftskosten kann der VEBS keine Aussagen treffen.
Wenn Sie uns einen Ersatzteilnehmer benennen, kann dieser stattdessen teilnehmen, die Umbuchung ist kostenlos.
Wir empfehlen bei hohen Seminar-, Tagungs- und Reisekosten den Abschluss einer Reiseausfallversicherung (z.B. www.elvia.de).
Stornierung durch den VEBS als Veranstalter
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zum Ablauf des 5. Tages vor Beginn des Seminars abzusagen.
Für den Fall einer kurzfristigen Krankmeldung der Referentin / des Referenten kann der VEBS einen Ersatzreferenten einsetzen. Sollte ein Seminar nicht oder mit einem anderen Referenten stattfinden können, so entstehen keine gegenseitigen Ansprüche.
Kosten, die aufgrund eines Ausfalls des Seminars entstanden sind, wie bspw. Arbeitsausfall oder Reisekosten, werden nur bei Vorliegen eines Verschuldens des VEBS erstattet.
Gewährleistung durch den VEBS
Die Veranstaltungen des VEBS werden gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter kann jedoch keine Haftung übernehmen, die zu Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen führen oder durch die Verwertung erworbener Kenntnisse verursacht werden.
Der VEBS haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer Veranstaltung entstehen. Ausgenommen sind hierbei Schäden, aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind / durch den VEBS grob fahrlässig verursacht worden sind / vorsätzlich bzw. grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des VEBS verursacht worden sind.
Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine solche wirksame Klausel ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: 13.6.2024