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Übersicht

Inhaltsverzeichnis

  1. Profil und Ziele
  2. Schulbewegung – Evangelische Bekenntisschulen
  3. Geschichtliches zu Bekenntnisschulen
  4. Rechtliche Grundlagen
  5. Bekenntnisse der evangelischen Bekenntnisschulen im VEBS
  6. Bildungseinrichtungen im VEBS

1. Profil und Ziele

  • Unterricht durch Lehrer, die bewusste Christen sind und durch die Glaubwürdigkeit ihrer eigenen Jesusnachfolge überzeugen.
  • Bildungsinhalte der staatlichen Lehrpläne.
  • Orientierung der Unterrichtsinhalte am Deutungsrahmen der Bibel.

Dadurch Vermittlung von:

  • Sinn und Orientierung und der Fähigkeit zur selbständigen Auseinandersetzung mit anderen Deutungssystemen.
  • Stärkung der Persönlichkeit durch eine am biblischen Menschenbild ausgerichtete Pädagogik, Erfahrung sowohl von Anerkennung und Geborgenheit als auch von Grenzen und Anforderungen, dadurch hohe Motivation, Leistungsbereitschaft und Selbstverantwortung.
  • Kennenlernen des Evangeliums von Jesus Christus als Lebensorientierung und rettende Kraft.

2. Schulbewegung – Evangelische Bekenntnisschulen

Bekenntnis-Grundschulen sind ein Grundrecht unserer Verfassung (Artikel 7). Notwendig dazu ist ein klares religiöses Bekenntnis, das den Schulbetrieb in seiner Gesamtheit durchdringen soll (so hat das Bundesverwaltungsgericht 1992 geurteilt).

Von 1973 bis heute sind in mehr als 100 Orten und Städten Deutschlands christliche Bekenntnisschulen entstanden.

Von Grundschulen über Haupt- und Realschulen bis zu Gymnasien und Berufskollegs werden knapp 40.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

Die Schulen stehen in den Lehrzielen, Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter den staatlichen Schulen zurück – oft sind Bekenntnisschulen tatsächlich besser ausgestattet als vergleichbare staatliche Schulen.
Auch Bekenntnisschulen stehen unter der Aufsicht der staatlichen Schulbehörden. Grundsätzlich vermitteln sie die Inhalte der staatlichen Bildungspläne, sofern dies mit dem Bekenntnis vereinbar ist.

Die als Ersatzschulen genehmigten Bekenntnisschulen werden durch den Staat nur mit ca. 50 bis 60 % der tatsächlich entstehenden Kosten finanziert (je nach Bundesland unterschiedlich).

Dadurch sind Bekenntnisschulen gezwungen, Schulgelder zu erheben, die nach Einkommen gestaffelt sind.

Träger der Schulen sind in der Regel gemeinnützige Vereine.

3. Geschichtliches zu Bekenntnisschulen

Bereits mit dem Erhalt der Gebote Gottes auf dem Sinai wurden die Kinder Israel mit dem Bildungsgebot betraut, das fortan in der jüdischen Kultur eine tragende Bedeutung hatte.

Am bekanntesten sind die dem berühmten „Shma Jisrael“ in 5. Buch Mose 6, Vers 4-5 folgenden Verse 6-9, deren grundlegendes Merkmal die Ausrichtung des praktischen Lebens am Orientierungsmaßstab der Heiligen Schrift ist. Biblische Bildung darf nicht allein Form sein, sondern muss die Lebenswirklichkeit erreichen.

„Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollst du zu Herzen nehmen
und sollst sie deinen Kindern einschärfen und davon reden,
wenn du in deinem Hause sitzt oder unterwegs bist,
wenn du dich niederlegst oder aufstehst.
Und du sollst sie binden zum Zeichen auf deine Hand,
und sie sollen dir ein Merkzeichen zwischen deinen Augen sein,
und du sollst sie schreiben auf die Pfosten deines Hauses und an die Tore.“

Im Neuen Testament wurde der Auftrag zur Verkündigung der frohen Botschaft von der Erlösung Jesu ebenfalls in den engen Zusammenhang des göttlichen Auftrags zu Persönlichkeitsbildung und Orientierung des Denkens der Jugend gestellt, hier exemplarisch deutlich gemacht mit Epheser-Brief (Kapitel 6, Vers 4).

„Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie
in der Pädagogik und Denkprägung (so wörtlich) des HERRN.“

Im sogenannten christlichen Abendland entwickelte sich dann Schule aus dem von den Kirchen vermittelten Taufunterricht, der in Verbindung mit den Einflüssen aus dem griechisch-römischen Kontext bis ins Mittelalter geistlich-philosophisch ausgerichtet und bis ins Mittelalter vorwiegend nur Kindern aus begüterten Häusern vorbehalten war. Schließlich waren es vorrangig christliche Pädagogen, die sich dafür einsetzten, dass Bildung allen zugänglich gemacht wurde.

Wo immer in der Geschichte der Gemeinde Jesu Menschen die gewaltigen Dimensionen der Erlösung Christi entdeckten und bewegt waren, diese weiterzusagen, wurde gleichzeitig das Anliegen für eine christliche Bildung in ihnen groß.

Martin Luther nannte in seiner Schrift „An die Ratsherren aller Städte Deutschlands, auf dass sie christliche Schulen aufrichten und unterhalten sollen“ die Gründung von christlichen Schulen als eines der vorrangigen Ziele für Eltern, Kirche und Obrigkeit.

Johann Amos Comenius, der Bischof der böhmischen Brüderkirche, wurde mit seinem bebilderten Schulbuch „Orbis pictus“, das über 250 Jahre in den Schulen in aller Welt genutzt wurde, im 17. Jahrhundert zum Pionier der Medienpädagogik. Es war sein Anliegen, die Welt aus der Sicht Gottes begreifbar zu machen. Seine „Große Didaktik“ ist eines der ersten Lehrbücher der modernen Pädagogik.

August Hermann Francke, der als Pfarrer um 1700 in Halle an der Saale Schulen gründete, gilt als Vater der Bekenntnisschulbewegung. Seine Schulen konnten auch von nichtbegüterten Schülern und von Mädchen besucht werden. Die geistliche Gesamtsicht des Bildungsanliegens bewegte ihn zu pädagogischen Innovationen, die bis heute richtungweisend sind. Durch die Einführung der Realien in den Unterricht machte er Bildung anschaulich. Für Francke musste ein christlich orientierter Unterricht Zurüstung für das Leben sein. Deshalb besaß Berufsorientierung einen hohen Stellenwert: In seinen Schulen gab es Werkstätten. Gleichzeitig entließ er seine Schüler mit einem geistlichen Anliegen in die Welt. Die ersten Missionare der neuen Missionsgeschichte waren „Zöglinge“ seiner Schulen. Und auf sein Betreiben geht die Gründung der ersten modernen Missionsgesellschaft hervor.

Friedrich Spittler, der Gründer der Basler Mission und der Pilgermission St. Chrischona, gründete 1820 gemeinsam mit Heinrich Zeller das erste schweizerische Lehrerseminar in Kombination mit einer christlichen Schule im badischen Schloss Beuggen. Den Männern war klar geworden, dass es „nicht reicht, Missionare in ferne Länder zu senden“, wo doch die Not im eigenen Lande so groß sei.

Auch der Pionier der Inlandmission und Gründer des Rauen Hauses, Johann Heinrich Wichern, förderte das Anliegen der christlichen Schulen.

Im Bergischen Land setzte sich der Schulleiter Friedrich Wilhelm Dörpfeld aktiv für eine christliche Pädagogik ein.

Und in den Niederlanden gründete Abraham Kuyper, der spätere Innenminister und Gründer der Freien Universität Amsterdam, die Bewegung „Schulen mit der Bibel“. Damit hängt es zusammen, dass noch heute Privatschulen und staatliche Schulen in gleicher Weise vom Staat finanziert werden. Dies ermöglicht es den christlichen Bekenntnisschulen in den Niederlanden, ihre eigenen staatlich anerkannten pädagogischen Hochschulen zu betreiben.

4. Rechtliche Grundlagen

„Bekenntnisschulen“ sind benannt nach einer rechtlichen Kategorie des Grundgesetzes, innerhalb derer „Volksschulen“ (heute: Grundschulen) von Eltern auch in nicht-staatlicher Trägerschaft betrieben werden können.

Dies ist ein Ausdruck von Grundrechten wie dem Recht auf Religionsfreiheit und dem Elternrecht auf Erziehung. Diese  Grundrechte wirken so stark, dass die Verfassung Ausnahmen von der eigentlich ausschließlichen Betreibung von Grundschulen durch staatliche Träger vorsieht.

Voraussetzung für die Genehmigung ist das „Nichtzurückstehen“ gegenüber den staatlichen Schulen in den „Lehrzielen und Einrichtungen“ – gemeint ist die Vergleichbarkeit der Qualität des Unterrichts, der Räume und der Ausstattung, der Unterrichtsziele und der Inhalte – sowie die „Gleichwertigkeit“ der wissenschaftlichen Ausbildung der Lehrkräfte.

Außerdem darf durch die etwaige Höhe von Schulgeldern keine „Sonderung nach Besitzverhältnissen“ erfolgen.

Als „Ersatzschulen“ ersetzen sie den Schulbesuch an staatlichen Schulen (Schulpflicht) und unterstehen wie die staatlichen Schulen der Aufsicht der staatlichen Schulbehörden.

Voraussetzung für „Bekenntnisschulen“  ist die Prägung durch ein der Konzeption zugrunde liegendes „Bekenntnis“. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es ein „alle Lebensbereiche umfassendes, geschlossenes Weltbild“ beinhaltet. Die Prägung des gesamten Unterrichts durch dieses Weltbild ist verpflichtend. Dies betrifft die angewandte Pädagogik und die sinnstiftende Orientierung der Unterrichtsinhalte.

Jedoch dürfen keine „Defizite“ hervorgerufen werden – auch Bekenntnisschulen müssen die allgemeinen Bildungsgüter vermitteln. Deshalb werden die in den staatlichen Bildungsplänen vorgesehenen Unterrichtsinhalte behandelt. Zum anderen dürfen durch den Unterricht keine sogenannten „Deformierungen“ erfolgen: Auch der Unterricht an einer Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule darf nicht indoktrinär sein, sondern muss die freie Meinungsbildung, die Entwicklung der persönlichen Identität und die Auseinandersetzung mit anderen Deutungen gewährleisten. 

Da das Recht auf Bekenntnisschule ein den Eltern verliehenes Grundrecht ist, können Bekenntnisschulen nur auf Antrag von Eltern (in der Regel organisiert in einem Verein) genehmigt werden.

Rechtsquellen dazu: Grundgesetz Artikel 7, Absätze 4 und 5 sowie die beiden sich aufeinander beziehenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes 6 C 3.91 zur Bekenntnisschule und 6 C 5.91 zur Weltanschauungsschule vom 19.2.1992.

5. Bekenntnisse der evangelischen Bekenntnisschulen im VEBS

Die im VEBS zusammengeschlossenen Bekenntnisschulen sind selbständig.

Allen gemeinsam ist aber die konzeptionelle Bindung an die Bibel als Grundlage. Das Miteinander des Schulbetriebes, die angewandte Pädagogik und die Orientierung der Unterrichtsinhalte richten sich danach aus.

Alle Bekenntnisschulen bekennen sich in Ergänzung zum Apostolikum  (Apostolisches Glaubensbekenntnis) zur Gemeinsamen Basis des Glaubens der Deutschen Evangelischen Allianz.

Apostolikum (Apostolisches Glaubensbekenntnis)

Ich glaube an Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde.

Und an Jesus Christus,
seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinabgestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen,
zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube an den Heiligen Geist,
die heilige katholische (evangelisch: christliche[1]) Kirche,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten
und das ewige Leben.

Amen.

(Übersetzung der Arbeitsgemeinschaft für liturgische Texte der Kirchen des deutschen Sprachgebietes, 1970)

Gemeinsamen Basis des Glaubens der Deutschen Evangelischen Allianz

  • Wir glauben an den dreieinen Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist. Er hat die Welt erschaffen, er liebt sie und erhält sie. Darin zeigt er seine Souveränität und Gnade.
  • Der Mensch besitzt als Ebenbild Gottes eine unverwechselbare Würde. Er ist als Mann und Frau geschaffen. Er ist durch Sünde und Schuld von Gott getrennt. 
  • Jesus Christus, der Mensch gewordene Sohn Gottes, ist stellvertretend für alle Menschen gestorben. Sein Opfertod allein ist die Grundlage für die Vergebung von Schuld, für die Befreiung von der Macht der Sünde und für den Freispruch in Gottes Gericht. 
    Jesus Christus, durch Gott von den Toten auferweckt, ist der einzige Weg zu Gott. Der Mensch wird allein durch den Glauben an ihn durch Gottes Gnade gerecht gesprochen. 
  • Durch den Heiligen Geist erkennen Menschen Gott. Der Heilige Geist schafft durch die Wiedergeburt neues Leben und befähigt die Gläubigen, nach Gottes Willen zu leben. Er schenkt ihnen Gaben zum Dienen. 
  • Jesus Christus baut seine weltweite Gemeinde. Er beruft und befähigt die Gläubigen, das Evangelium zu verkündigen und liebevoll und gerecht zu handeln. 
  • Jesus Christus wird für alle sichtbar in Macht und Herrlichkeit wiederkommen, die Lebenden und die Toten richten und das Reich Gottes vollenden. Er wird einen neuen Himmel und eine neue Erde schaffen. 
  • Die Bibel, bestehend aus den Schriften des Alten und Neuen Testaments, ist Offenbarung des dreieinen Gottes. Sie ist von Gottes Geist eingegeben, zuverlässig und höchste Autorität in allen Fragen des Glaubens und der Lebensführung.

    (Glaubensbasis der Evangelischen Allianz vom 2. September 1846, überarbeitet 2018)

6. Bildungseinrichtungen im VEBS

Hier sehen Sie in welchen Regionen bzw. Städten und Ortschaften es Schulen und Kitas gibt, die zum VEBS gehören. 

Bitte wählen Sie die gewünschte Einrichtungsart:
Grundschule
Sekundarstufe I
Sekundarstufe II
Kita
Bildungsträger