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Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des VEBS e.V.

Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere folgenden Teilnahmebedingungen an:

Anmeldung

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich. Je nach Art der Veranstaltung erhalten Sie ein bis zwei Wochen vor der Veranstaltung weitere Informationen (Programm, Anreisebeschreibung etc.).

Datenschutz

Wir versichern, dass wir mit den Daten vertraulich umgehen und auch die Teilnehmer auf diesen Umgang hinweisen.

Bild-, Ton- und Filmaufnahmen

Gegebenenfalls werden an dieser VEBS-Veranstaltungen Bild-, Ton- und Filmaufnahmen zur Verwendung und Veröffentlichung zum Zwecke der Werbung oder öffentlichen Berichterstattung angefertigt und diese auch an Speicherorten außerhalb Deutschlands und der EU abgespeichert. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns das bitte vor Beginn der Veranstaltung in Text- oder Schriftform mit. Sie sind Ihrerseits nicht berechtigt, Aufnahmen zu machen oder zu veröffentlichen, die andere Teilnehmer zeigen.

Teilnahmebestätigung

Je nach Art des Seminars oder der Tagung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.

Teilnahmebestätigungen werden ausschließlich für die vollständige Teilnahme an der Veranstaltung ausgestellt.

Zahlung

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen haben Sie je nach Seminar und Zahlungsbetrag verschiedene Zahlungsmöglichkeiten: SEPA-Lastschriftverfahren (von uns empfohlen), Sofort-Überweisung, Kreditkarte.

Unsere Seminare sind so kalkuliert, dass die Zahlung über die Ententbrite-Plattform ohne Aufwand für uns erfolgt. Eine Rechnungstellung mit Überweisung durch Sie verursacht dem VEBS einen hohen Verwaltungsaufwand und ist nur ausnahmsweise gegen einen (zusätzlichen) Kostenbeitrag von 9,- Euro pro Teilnehmer, mindestens 18 Euro pro Rechnung, möglich.

Stornierung durch Teilnehmer

Teilnehmer können die Buchung bis zum Ablauf des 11. Tages vor Beginn des Seminars stornieren. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder am Erklärung- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt anstelle eines solchen Tages der nächste Werktag (§ 193 BGB). Im Falle der rechtzeitigen Stornierung werden im Voraus bezahlte Seminar-und Tagungsgebühren rückerstattet.

Wenn Sie uns einen Ersatzteilnehmer benennen, so fallen keine Stornogebühren an.

Eine Erstattung für nicht vollständig abgenommene Leistungen kann leider nicht erfolgen. Wir empfehlen bei hohen Seminar-, Tagungs- und Reisekosten den Abschluss einer Reiseausfallversicherung (z.B. www.elvia.de).

Stornierung durch Veranstalter

Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zum Ablauf des 5. Tages vor Beginn des Seminars abzusagen.

Für den Fall einer kurzfristigen Krankmeldung der Referentin /des Referenten kann der VEBS einen Ersatzreferenten einsetzen.

Sollte ein Seminar nicht stattfinden können, so entstehen keine gegenseitigen Ansprüche. Möglicherweise im Voraus bezahlte Seminar- und Tagungsgebühren werden denjenigen Teilnehmern rückerstattet, welche an einem angebotenen Ersatztermin nicht teilnehmen möchten.

Kosten, die aufgrund eines Ausfalls des Seminars entstanden sind, wie bspw. Arbeitsausfall oder Reisekosten, werden nur bei Vorliegen eines Verschuldens des VEBS erstattet.

Gewährleistung durch den VEBS

Die Veranstaltungen des VEBS werden gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter kann jedoch keine Haftung übernehmen, die zu Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen führen oder durch die Verwertung erworbener Kenntnisse verursacht werden.

Der VEBS haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer Veranstaltung entstehen. Ausgenommen sind hierbei Schäden, aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind / durch den VEBS grob fahrlässig verursacht worden sind / vorsätzlich bzw. grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des VEBS verursacht worden sind.

Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine solche wirksame Klausel ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Stand: 19.11.2018

2018-11-19_TN-Bedingungen_Seminare.pdf