In keiner Altersgruppe ist das Risikoverhalten im Straßenverkehr so ausgeprägt

wie bei jungen Menschen. Obwohl die Altersgruppe der 18- bis 25jährigen nur 9,8 der Gesamtbevölkerung ausmacht, repräsentiert sie ca. 25 % der bei Verkehrsunfällen Verunglückten.  

Jeder vierte Verunglückte gehört zur Gruppe der 18- bis 25jährigen.

 

Jeder vierte der Unfalltoten ist zwischen 18 und 25 Jahre alt.  

 

Dieser Personenkreis besucht zum Großteil unsere Schulen. Allein schon aus diesem Sachverhalt ergibt sich, dass Verkehrserziehung eine wichtige Aufgabe der 

 

 

 

 

beruflichen Schulen ist. Verkehrserziehung  muss allerdings mehr sein als die Weitergabe von Informationen und die Vermittlung vors Wissen. Die Behandlung von Aspekten des Straßenverkehrs wird erst dann zur Verkehrserziehung, wenn auch die Konsequenzen für das Verkehrsverhalten erörtert werden. Die Umweltbelastung durch Kraftfahrzeuge zu behandeln, heißt daher auch immer, zu erarbeiten, wie der einzelne durch sein Verhalten dazu beitragen kann, die Belastung zu verringern. Verkehrserziehung darf sich also nicht nur auf die Sicherheit im Straßen­verkehr beschränken, sie schließt auch die kritische Auseinandersetzung mit den Folgen des gegenwärtigen Verkehrs und seiner künftigen Gestaltung ein.

 

 

Wie kann Verkehrserziehung an unseren Schulen vollzogen werden?

 

   Das Gespräch im Kollegium über Verkehrserziehung ist der erste und wich­tigste Schritt, um Verkehrserziehung an der Schule lebendig zu machen. Der "Beauftragte für Verkehrserziehung" muss diese Gespräche in Abteilungs- und Klassenkonferenzen, in der Gesamtlehrerkonferenz, in Klassenpflegschaften und in der Schulkonferenz und auch im persönlichen Gespräch mit Kollegen aufnehmen. Jeder Lehrer muss von der Notwendigkeit einer permanenten Ver­kehrserziehung überzeugt werden.

 

   Diese Handreichungen sollen ein Hilfsmittel sein, damit das fächerübergreifen­de Thema "Verkehrserziehung" in Zukunft im Unterricht oder in Sonderveran­staltungen verwirklicht werden kann. Dieser Ordner wird vom Beauftragten für

_       Verkehrserziehung verwaltet und ständig ergänzt bzw. aktualisiert.

 

   Eine weitere Möglichkeit, Verkehrserziehung im Unterricht einfließen zu lassen, sind kurzfristig angeordnete Vertretungsstunden. Dazu ist es notwendig, dass sich jeder Lehrer für eine paar Unterrichtsstunden zum Thema Verkehrserzie­hung vorbereitet (eventuell Anregungen aus dem Register Unterrichtseinheiten). Wird eine Vertretung notwendig, kann der Lehrer seine bereits vorbereitete Stunde zum Thema Verkehrserziehung halten,

 

Verkehrserziehung kann auch gemacht werden durch:

 

       Abhalten von Verkehrssicherheitswochen

       Anbringen eines Schaukastens in der Schule

       Teilnahme am Sicherheitstraining

       Teilnahme an der Aktion „Ohne Sprit fahr ich mit"  

 

 


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